Full text: Kriegsbuch. Sechster Band. (6)

Vorschriften über die Heizung und Warmwasserdersorgung. 461 
so bleibt wenigstens ein Teil der Wärme innerhalb des Gebäudes und eine schädliche 
Abiühlung der äußeren Mauerflächen sindet in geringerem Maße statt. 
Zu 10. Die Verwendung künstlicher Lüstungsanlagen wird vielfach übertrieben. 
Im allgemeinen sind künstliche Lüftungsanlagen um so notwendiger, je geringer das 
Temperaturgefälle zwischen den Innenräumen und der Außenluft ist. Es darf nicht ver- 
gessen werden, daß lünstliche Lüftungsanlagen zur Brennstoffverschwendung führen 
können, wenn sie unvorsichtig gehandhabt oder wenn sie nicht sachgemäß unterhalten werden. 
Gerade zu den Lüftungsvorschriften muß besonders darauf hingewiesen werden, 
daß wir uns gewissen Unbequemlichkeiten, die sich aus den Ersparnismaßregeln ergeben, 
unterwerfen müssen. Die beteiligten Kreise sind immer wieder darauf aufmerksam zu 
machen, daß es sich bier um vorübergehende Kriegsmaßregeln handellt. 
Zu 11. Die Zusammenlegung von Schulen in einzelnen Gebäuden hat vielfach bei 
den Stadtverwaltungen, bei denen sie bereits durchgeführt worden ist, zu recht guten 
Ergebnissen in heiztechnischer Beziehung geführt. Selbstverständlich spiclen auch hier die 
örtlichen Verhältnisse eine ausschlaggebende Rolle. Bei den großen Kehlenmengen je- 
doch, die zur Beheizung der Schulen aufzuwenden sind, muß dieser Leitsatz einer ganz 
besonderen Aufmerksamkeit der Verwaltungen empfohlen werden. 
Zu 12. Die Frage der Einschränkung der zentralen Warmwasserbereitung gehört 
wohl zu denen, die in der Offentlichkeit mit die stärkste Bewegung hervorgerufen haben. 
Zunächst ist hierbei zu beachten, daß nur ein verhältnismäßig geringer Teil der städtischen 
Bevölterung, nach Schätzung etwa 4 bis 5%, an zentraler Warmwasserbereitung inter- 
essicrt ist, daß aber gerade das in zentralen Anlagen hergestellte Warmwasser wohl der 
stärksten Verschwendung ausgesetzt ist, die überhaupt bei haustechnischen Leistungen vor- 
kommt. Selbstverständlich sollen die sehr wichtigen hygienischen Vorteile, angesichts 
der schlechten Ernährung, des Seifenmangels und der Gefahr von infektiösen Krankheiten, 
nicht verkannt und auch der Bevölkerung nicht entzogen werden. Es soll lediglich der oft 
sinnlosen Verschwendung, die mit Warmwasser getrieben wird, in energischer Weise eni- 
gegengetreten werden. Zunächst ist zu berücksichtigen, daß die Beschränkung des Warm- 
wasserverbrauchs nicht nur eine direkte Kohlenersparnis aus der Bereitung des Warm- 
wassers mit sich bringt, sondern auch eine indirekte dadurch, daß die Wasserwerke, die, 
abgesehen von Quellwasserleitungen, zum größten Teil ihre Kraft zur Pumpenarbeit 
aus der Kohle ziehen, bei einem Minderverbrauch an Wasser ebenfalls erhebliche Kohlen- 
ersparnisse buchen können. Im allgemeinen dürste es genügen, wenn jeder Benützer 
einer Warmwassereinrichtung über wöchentlich ein warmes Bad verfügen kann und wenn 
für die Übrige Zeit so viel Wasser zur Verfügung steht, daß die täglichen Reinigungsarbeiten 
im Haushalt, das Baden kleiner Kinder, ohne daß allzu viel Gelegenheit zur Wasserver- 
schwendung gegeben ist, ausgeführt werden können. Die slärlste Wasserverschwendung 
sindet erfahrungsgemäß durch die übermäßige Benü#zung warmer Bäder vormittags und 
am späteren Abend statt. Wird deshalb die Lieferung von Warmwasser auf dieienigen 
Tagesstunden beschränkt, in denen im wesentlichen Reinigungsarbeiten in der Haus- 
hallung auszuführen sind, so wird schon eine erhebliche Ersparnis an Brennstoffen herbei- 
geführt werden können. Die hierfür in Betracht kommenden Zeiten richten sich ganz 
nach den örtlichen Verhältnissen, namentlich beeinflussen die Stunden, in denen die Haupt- 
mahlzeiten gehalten werden, diesen Verbrauch ganz erheblich. Es ist deshalb den verord- 
nenden Stellen freigegeben, entweder den Warmwasserbezug auf zwei Tage in der Woche 
oder läglich mehrere Stunden einzuschränken. Gegebenenfalls kann beides gleichzeitig 
durchgeführt werden. Es ließe sich beispielsweise denken, wie es seit längerer Zeit schon 
in Berlin durch die Hausbesitzer-Organisationen durchgeführt worden ist, den Warm- 
wasserbezug auf zwei Tage in der Woche zu beschränken, und zwar auf Sonnabend und 
Sonntag. Wenn auch diese bis jetzt vorliegende nur private Regelung vielfach Wider- 
spruch ausgelöst hat, so läßt sich doch jetzt schon im allgemeinen anerkennen, daß ein größerer 
Teil der Bevölkerung sich mit dieser Regel abgefunden bzw. sich an sie gewöhnt hat. Will 
man jedoch nicht so weit gehen, so müßte man unter allen Umständen daran festhalten,
	        
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