Vorschriften über die Heizung und Warmwasserdersorgung. 461
so bleibt wenigstens ein Teil der Wärme innerhalb des Gebäudes und eine schädliche
Abiühlung der äußeren Mauerflächen sindet in geringerem Maße statt.
Zu 10. Die Verwendung künstlicher Lüstungsanlagen wird vielfach übertrieben.
Im allgemeinen sind künstliche Lüftungsanlagen um so notwendiger, je geringer das
Temperaturgefälle zwischen den Innenräumen und der Außenluft ist. Es darf nicht ver-
gessen werden, daß lünstliche Lüftungsanlagen zur Brennstoffverschwendung führen
können, wenn sie unvorsichtig gehandhabt oder wenn sie nicht sachgemäß unterhalten werden.
Gerade zu den Lüftungsvorschriften muß besonders darauf hingewiesen werden,
daß wir uns gewissen Unbequemlichkeiten, die sich aus den Ersparnismaßregeln ergeben,
unterwerfen müssen. Die beteiligten Kreise sind immer wieder darauf aufmerksam zu
machen, daß es sich bier um vorübergehende Kriegsmaßregeln handellt.
Zu 11. Die Zusammenlegung von Schulen in einzelnen Gebäuden hat vielfach bei
den Stadtverwaltungen, bei denen sie bereits durchgeführt worden ist, zu recht guten
Ergebnissen in heiztechnischer Beziehung geführt. Selbstverständlich spiclen auch hier die
örtlichen Verhältnisse eine ausschlaggebende Rolle. Bei den großen Kehlenmengen je-
doch, die zur Beheizung der Schulen aufzuwenden sind, muß dieser Leitsatz einer ganz
besonderen Aufmerksamkeit der Verwaltungen empfohlen werden.
Zu 12. Die Frage der Einschränkung der zentralen Warmwasserbereitung gehört
wohl zu denen, die in der Offentlichkeit mit die stärkste Bewegung hervorgerufen haben.
Zunächst ist hierbei zu beachten, daß nur ein verhältnismäßig geringer Teil der städtischen
Bevölterung, nach Schätzung etwa 4 bis 5%, an zentraler Warmwasserbereitung inter-
essicrt ist, daß aber gerade das in zentralen Anlagen hergestellte Warmwasser wohl der
stärksten Verschwendung ausgesetzt ist, die überhaupt bei haustechnischen Leistungen vor-
kommt. Selbstverständlich sollen die sehr wichtigen hygienischen Vorteile, angesichts
der schlechten Ernährung, des Seifenmangels und der Gefahr von infektiösen Krankheiten,
nicht verkannt und auch der Bevölkerung nicht entzogen werden. Es soll lediglich der oft
sinnlosen Verschwendung, die mit Warmwasser getrieben wird, in energischer Weise eni-
gegengetreten werden. Zunächst ist zu berücksichtigen, daß die Beschränkung des Warm-
wasserverbrauchs nicht nur eine direkte Kohlenersparnis aus der Bereitung des Warm-
wassers mit sich bringt, sondern auch eine indirekte dadurch, daß die Wasserwerke, die,
abgesehen von Quellwasserleitungen, zum größten Teil ihre Kraft zur Pumpenarbeit
aus der Kohle ziehen, bei einem Minderverbrauch an Wasser ebenfalls erhebliche Kohlen-
ersparnisse buchen können. Im allgemeinen dürste es genügen, wenn jeder Benützer
einer Warmwassereinrichtung über wöchentlich ein warmes Bad verfügen kann und wenn
für die Übrige Zeit so viel Wasser zur Verfügung steht, daß die täglichen Reinigungsarbeiten
im Haushalt, das Baden kleiner Kinder, ohne daß allzu viel Gelegenheit zur Wasserver-
schwendung gegeben ist, ausgeführt werden können. Die slärlste Wasserverschwendung
sindet erfahrungsgemäß durch die übermäßige Benü#zung warmer Bäder vormittags und
am späteren Abend statt. Wird deshalb die Lieferung von Warmwasser auf dieienigen
Tagesstunden beschränkt, in denen im wesentlichen Reinigungsarbeiten in der Haus-
hallung auszuführen sind, so wird schon eine erhebliche Ersparnis an Brennstoffen herbei-
geführt werden können. Die hierfür in Betracht kommenden Zeiten richten sich ganz
nach den örtlichen Verhältnissen, namentlich beeinflussen die Stunden, in denen die Haupt-
mahlzeiten gehalten werden, diesen Verbrauch ganz erheblich. Es ist deshalb den verord-
nenden Stellen freigegeben, entweder den Warmwasserbezug auf zwei Tage in der Woche
oder läglich mehrere Stunden einzuschränken. Gegebenenfalls kann beides gleichzeitig
durchgeführt werden. Es ließe sich beispielsweise denken, wie es seit längerer Zeit schon
in Berlin durch die Hausbesitzer-Organisationen durchgeführt worden ist, den Warm-
wasserbezug auf zwei Tage in der Woche zu beschränken, und zwar auf Sonnabend und
Sonntag. Wenn auch diese bis jetzt vorliegende nur private Regelung vielfach Wider-
spruch ausgelöst hat, so läßt sich doch jetzt schon im allgemeinen anerkennen, daß ein größerer
Teil der Bevölkerung sich mit dieser Regel abgefunden bzw. sich an sie gewöhnt hat. Will
man jedoch nicht so weit gehen, so müßte man unter allen Umständen daran festhalten,