462 4. Verwertung der Rohstoffe usw. XXXI. Brennstofse und Beleuchtungzmittel usw
daß der Warmwasserbezug vor 12 Uhr vormittags und nach 9 Uhr abends ausgeschlossen
sein muß, und daß innerhalb dieser Zeit eine Zurverfügungstellung von Warmwasser bis
zu sechs Stunden vollständig genügt. In jedem Falle ist darauf zu achten, daß außerhalb
dieser Zeiten die Warmwasserzuleilung nach den einzelnen Wohnungen abgestellt werden
muß, damit in der dazwischen liegenden Zeit kein Warmaustausch innerhalb der Leitun
stattfindet. Besonderes Augenmerk ist jedoch bei einer derartigen Verordnung darauf S
richten, daß mit der Einschränkung der zentralen Warmwasserbelieferung eine Vermehrung
des Brennstoffverbrauchs für die Einzelbereitung des warmen Wassers verbunden itt, bei
der die Wärmeausnützung natürlich unvorteilhafter ist. Demgegenüber steht aber die
Tatsache, daß bei der Einzelbereitung des warmen Wassers auf Gas, durch Kohlenseuerung
in Herden und Ofen usw. niemals dieselben großen Wassermengen erwärmt werden, die
der Bezieher andernfalls aus der Leitung entnehmen würde. Es muß hierzu auf ein Bej-
spiel aus der Praxis verwiesen werden, nach dem der Gesamtbedarf an Leitungswasser
in einem Hause mit zentraler Warmwasserbereitung von rd. 80 chm auf rd. 30 bis 40 chm
in der gleichen Zeileinheit gesunken war, nachdem die Warmwasserbereitung des Hauses
infolge eines technischen Fehlers längere Zeit abgestellt werden mußte. Es ist klar, daß
von den in diesem Falle nicht gelieferten 50 bis 70⅝ zentralen Warmwassers nur ein
ganz kleiner Bruchteil durch Warmwasser mit Einzelbereitung ersetzt worden ist. Der Ge-
sichtspunkt, daß bei der Einzelbereitung von Warmwasser der Verbraucher ein größeres
Interesse an der Sparsamkeit im Umgang mit den Brennstoffen hat wie bei zentraler
Belieferung, ist hierbei in den Vordergrund zu stellen.
Die Vorschrift, daß in den Hotels die Warmwasserabgabe ganz zu schließen ist, hat
im wesentlichen auf die Abgabe von Warmwasser an die Hotelfremden Bezug, da diese
erfahrungsgemäß große Wasserverschwendung treiben. Doch wird es namentlich in größeren
Hotels nicht angängig sein, die Herstellung von Warmwasser in der Zentralanlage ganz
zu untersagen, da es außer in den Fremdenzimmern auch zum Küchen= und Reinigungs-
betriebe gebraucht wird. Es wird sich also bei den zu erlassenden Vorschriften hauptsächlich
darum handeln, die Abgabe von Warmwasser in den Fremdenzimmern zu regeln und sie
möglichst auf die Küchen- und Betriebsräume, sowie in jedem Stockwerk auf etwa eine
Zapfstelle und ein Badezimmer zu beschränken. Für sog. Sanatorien, Erholungsbeime
und ähnliche Institute, die vielfach nur den Namen führen, aber oftmals reine Hoiels
sind, hälten natürlich dieselben Bestimmungen Platz zu greisen, wenn diese Anstalten
nicht unter dauernder berufsärztlicher Aussicht oder Leitung stehen. Gegebenenfalls wären
hierzu die Arztekammern des betrefsenden Bezirks gutachtlich zu hören.
Als Ersatz für die in den Haushaltungen ausfallenden Badegelegenheiten müssen.
natürlich die össentlichen Bäder in verstärktem Maße herangezogen werden. In diesen
ist im allgemeinen die Warmwasserbereitung und Verwendung rationeller als in Privat-
haushalten, so daß in ihnen eine gleiche Anzahl Bäder mit wesentlich geringeren Kohlen-
mengen erzeugt werden kann als im Privatbetriebc. Nur ist es fraglich, ob in diesen An-
stalten etwaige Schwimmbäder aufrechterhalten werden sollen, da diese erfahrungsgemäß
großen Kohlenverbrauch infolge der Wasseranwärmung und des Beheizens der Schwimm-
halle haben. Bedenken bestehen dann nicht, wenn zum Betriebe solcher Anlagen Abwärme
benutzt wird. Wannenbäder in öffentlichen Anstalten sind in der Regel nur als Halbbäder
zu vcrabsolgen, Reinigungsbäder als Brausebäder. Kurbäder fallen nicht hierunter.
Neben den etwa zu erlassenden Vorschriften isl aber ganz besonders Wert auf die
sachliche Belehrung des Publikums zu legen. Es empfiehlt sich die Herausgabe und die
VBerteilung von Merlblättern in großem Umfange, auf deren Inhalt auch durch die Lokal-
zeitungen immer wieder hingewiesen werden könnte. Diese Merkblätter können als Unter-
lagen dienen.
Ferner wird es sich empfehlen, auf die Hausfrauen und das Hauspersonal durch
gemeinnützige Vereine oder Hausfrauenvereine einzuwirken. Es lassen sich ganz erhebliche
Ersparnisse an Hausbrandkohlen im Küchenbetriebe durch die allgemeine Einführung
Brennstoff sparender Behelfe erzielen, z. B. durch Kochkisten, Kochhauben usw. Eine in-