Full text: Kriegsbuch. Sechster Band. (6)

462 4. Verwertung der Rohstoffe usw. XXXI. Brennstofse und Beleuchtungzmittel usw 
daß der Warmwasserbezug vor 12 Uhr vormittags und nach 9 Uhr abends ausgeschlossen 
sein muß, und daß innerhalb dieser Zeit eine Zurverfügungstellung von Warmwasser bis 
zu sechs Stunden vollständig genügt. In jedem Falle ist darauf zu achten, daß außerhalb 
dieser Zeiten die Warmwasserzuleilung nach den einzelnen Wohnungen abgestellt werden 
muß, damit in der dazwischen liegenden Zeit kein Warmaustausch innerhalb der Leitun 
stattfindet. Besonderes Augenmerk ist jedoch bei einer derartigen Verordnung darauf S 
richten, daß mit der Einschränkung der zentralen Warmwasserbelieferung eine Vermehrung 
des Brennstoffverbrauchs für die Einzelbereitung des warmen Wassers verbunden itt, bei 
der die Wärmeausnützung natürlich unvorteilhafter ist. Demgegenüber steht aber die 
Tatsache, daß bei der Einzelbereitung des warmen Wassers auf Gas, durch Kohlenseuerung 
in Herden und Ofen usw. niemals dieselben großen Wassermengen erwärmt werden, die 
der Bezieher andernfalls aus der Leitung entnehmen würde. Es muß hierzu auf ein Bej- 
spiel aus der Praxis verwiesen werden, nach dem der Gesamtbedarf an Leitungswasser 
in einem Hause mit zentraler Warmwasserbereitung von rd. 80 chm auf rd. 30 bis 40 chm 
in der gleichen Zeileinheit gesunken war, nachdem die Warmwasserbereitung des Hauses 
infolge eines technischen Fehlers längere Zeit abgestellt werden mußte. Es ist klar, daß 
von den in diesem Falle nicht gelieferten 50 bis 70⅝ zentralen Warmwassers nur ein 
ganz kleiner Bruchteil durch Warmwasser mit Einzelbereitung ersetzt worden ist. Der Ge- 
sichtspunkt, daß bei der Einzelbereitung von Warmwasser der Verbraucher ein größeres 
Interesse an der Sparsamkeit im Umgang mit den Brennstoffen hat wie bei zentraler 
Belieferung, ist hierbei in den Vordergrund zu stellen. 
Die Vorschrift, daß in den Hotels die Warmwasserabgabe ganz zu schließen ist, hat 
im wesentlichen auf die Abgabe von Warmwasser an die Hotelfremden Bezug, da diese 
erfahrungsgemäß große Wasserverschwendung treiben. Doch wird es namentlich in größeren 
Hotels nicht angängig sein, die Herstellung von Warmwasser in der Zentralanlage ganz 
zu untersagen, da es außer in den Fremdenzimmern auch zum Küchen= und Reinigungs- 
betriebe gebraucht wird. Es wird sich also bei den zu erlassenden Vorschriften hauptsächlich 
darum handeln, die Abgabe von Warmwasser in den Fremdenzimmern zu regeln und sie 
möglichst auf die Küchen- und Betriebsräume, sowie in jedem Stockwerk auf etwa eine 
Zapfstelle und ein Badezimmer zu beschränken. Für sog. Sanatorien, Erholungsbeime 
und ähnliche Institute, die vielfach nur den Namen führen, aber oftmals reine Hoiels 
sind, hälten natürlich dieselben Bestimmungen Platz zu greisen, wenn diese Anstalten 
nicht unter dauernder berufsärztlicher Aussicht oder Leitung stehen. Gegebenenfalls wären 
hierzu die Arztekammern des betrefsenden Bezirks gutachtlich zu hören. 
Als Ersatz für die in den Haushaltungen ausfallenden Badegelegenheiten müssen. 
natürlich die össentlichen Bäder in verstärktem Maße herangezogen werden. In diesen 
ist im allgemeinen die Warmwasserbereitung und Verwendung rationeller als in Privat- 
haushalten, so daß in ihnen eine gleiche Anzahl Bäder mit wesentlich geringeren Kohlen- 
mengen erzeugt werden kann als im Privatbetriebc. Nur ist es fraglich, ob in diesen An- 
stalten etwaige Schwimmbäder aufrechterhalten werden sollen, da diese erfahrungsgemäß 
großen Kohlenverbrauch infolge der Wasseranwärmung und des Beheizens der Schwimm- 
halle haben. Bedenken bestehen dann nicht, wenn zum Betriebe solcher Anlagen Abwärme 
benutzt wird. Wannenbäder in öffentlichen Anstalten sind in der Regel nur als Halbbäder 
zu vcrabsolgen, Reinigungsbäder als Brausebäder. Kurbäder fallen nicht hierunter. 
Neben den etwa zu erlassenden Vorschriften isl aber ganz besonders Wert auf die 
sachliche Belehrung des Publikums zu legen. Es empfiehlt sich die Herausgabe und die 
VBerteilung von Merlblättern in großem Umfange, auf deren Inhalt auch durch die Lokal- 
zeitungen immer wieder hingewiesen werden könnte. Diese Merkblätter können als Unter- 
lagen dienen. 
Ferner wird es sich empfehlen, auf die Hausfrauen und das Hauspersonal durch 
gemeinnützige Vereine oder Hausfrauenvereine einzuwirken. Es lassen sich ganz erhebliche 
Ersparnisse an Hausbrandkohlen im Küchenbetriebe durch die allgemeine Einführung 
Brennstoff sparender Behelfe erzielen, z. B. durch Kochkisten, Kochhauben usw. Eine in-
	        
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