Full text: Kriegsbuch. Sechster Band. (6)

Druckpapier. 497 
& 4. Die Kriegswirtschaftsstelle für das deutsche Zeitungsgewerbe in Berlin kann 
Ausnahmen von den vorstehenden Bestimmungen zulassen. . 
§ 5. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu zehntausend 
Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer den Bestimmungen der s5 1 oder 3 
zuwiderhandelt. 
86. Die Bestimmungen dieser Bekanntmachung treten am 1. Juli 1917 in Kraft. 
n) Bek. über Druckpapier. Vom 18. Juni 1917. (&3Bl. 497.) 
K. DrudpvD. 18. 4. 16.] 8 1. Verleger und Drucker von Zeitungen, die auf maschinen- 
glatlem, holzhaltigen Druckpapier gedruckt werden, sowie alle sonstigen Personen, die 
unbedrucktes Papier der genannten Art im Betrieb ihres Gewerbes beziehen, abgesehen 
von Verlegern und Druckern von Druckwerken (Bücher, Sammelwerke, Einzelwerke, 
Jugendschriften uUsw.), Musikalien, Zeitschriften und sonstigen periodisch erscheinenden 
Druckschriften, dürfen in der Zeit vom 1. Juli 1917 bis zum 30. September 1917 solches, 
Papier nur in den Mengen beziehen und verbrauchen, die für sie von der Kriegswirtschafts- 
stelle für das deutsche Zeitungsgewerbe in Berlin festgesetzt werden. Dies gilt auch, soweit 
es sich um die Erfüllung bereits abgeschlossener Lieferungsverträge handelt. Die Fest- 
gellung geschieht nach folgenden Grundsätzen: « 
1. Zeitungen, die im Jahrc 1915 eine Fläche 
1. bis 200 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine Einschrän- D 
kung von 11 vom Hundert 
2. von 201 bis 250 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine 
Einschränkung von 13,5 vom Hundert 
3. bon 251 bis 300 Quadratmeter eingenommen hatten, ersahren eine 
Einschränkung von 18 vom Hundert 
4. von 301 bis 350 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine 
Einschränkung von 22,5 vom Hundert 
von 351 bis 400 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine 
Einschränkung von 27 vom Hundert 
6. von 401 bis 500 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine 
Einschränlung von 30 vom Hundert 
von 501 bis 600 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine 
Einschränkung von 31 vom Hundert 
8. von 601 bis 700 Ouadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine C 
Einschränlung von 32 vom Hundert 
9. von 701 bis 800 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine 
Einschränkung von 33 vom Hundert 
10. von 801 bis 950 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine 
Einschränkung von 36 vom Hundert 
I. von 951 bis 1100 QOuadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine 
Einschränkung von 37 vom Hundert 
12. von 1101 bis 1250 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine 
Einschränkung von 38 vom Hundert 
13. von 1251 bis 1400 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine 
Einschränkung von 39 vom Hundert 
14. von 1401 bis 1600 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine 
Einschränkung von 42 vom Hundert 
15. über 1600 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine Ein- 
schränkung von 44,5 vom Hundert 
Die Ouadratmeterfläche wird errechnet durch Feststellung der Papierseitengröße 
und der Gesamtzahl der Seiten (Umfang), die die Zeitung im Jahre 1915 gehabt hatt 
öriegsbuch. Bd 6. 32 
T 
litgen Druckpapier errechnet für einen Zeltraum 
von drei Monaten. 
der von ibnen für den Druck der Zeitung im Jahre 1915 verbrauchten Menge 
von maschinenglattem, holgha 
 
	        
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