Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse usw, 561.
Bek, der Reichsfuttermittelstelle zur Ausführung des § 4 Abs. 2 der Ausfkhrungs=
destimmungen zur BD. Über Kleie aus Getreide vom 1. Rovember 1917, RGBlI. 1001
S. 1351 (Reichsanzeiger Ur. 286.)
Bei der Lieferung von Kleie in geklebten Papiersäcken dars der Sackpreis für min-
destens dreifach geklebte Säcke nicht mehr als 2,50 M. für den Doppelzentner betragen.
7. Höchstpreise.
Zuc)
V0. über die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse usw.
Vom 19. März 1917. (RG#l. 243.)
Wortlant in Bd. 6, 138.
Begründung. (D. N. XI 9.)
Die bisher für die wichtigsten landw. Erzengnisse geltenden Höchstpreise waren
nicht nach einem einheitlichen Hlane aufgestellt worden, sondern waren nach und nach,
jo wie es die Umstände der betr. Seitlage geboten, entstanden. Hieraus ergaben sich
im Lanfe der Seit Unstimmigkeiten, die eine grundsätzliche Meuregelung in Lorm eines
Hreisausgleichs erwünscht erscheinen ließen. Das geschah durch die D. v. 19. März
iolI: (Reb Bl. 245). Die durch sie vorgenommene grundsäthliche euordnung der Hreise
der landw. Erzengnisse zielt darauf hin, daß alle zur menschlichen Ernährung geeigneten
Ackererzeugnisse, soweit sie nicht zur Aufrechterhaltung der landw. Betriebe unbedingt
mötig sind, unmittelbar der menschlichen Ernährung zuge führt und nicht verfüttert
werden, während die bis dahin geltenden Hreise für Hartoffeln und Brotgetreide un-
streitig eine wesentlich höhere Derwertung durch die Derfütterung ermöglichten als durch
den Derkauf für Speisezwecke. Der zweite Gesichtspunkt bei der Hreisregelung ist der,
daß die landw. Erzeugung möglichst auf ihrer Höhe erhalten wird. Dementsprechend
werden die Preise der Bodenerzeugnisse so weit erhöht, daß der Anbau auch auf ärmerem
Zoden und trotz der wirtschaftl. Erschwerungen der Kriegszeit lohnend bleibt. Dies
ist um so notwendiger, als mit einem Rückgang der Hektarerträge an Brotgetreide schon
wegen des Mangels an künstlichem Dünger, der Abnahme der Gespannkraft und der
Derminderung der menschlichen Arbeitskräfte mit Sicherheit zu rechnen ist. Aus diesen
Stwägungen ergab sich die Wotwendigkeil, einerseits die Hreise für Roggen und Weizen,
für Kartoffeln und für Fuckerrüben in angemessenem Umfang zu erhöhen, andererseits
die Hreise für Schlachtvieh erheblich herabzusetzen. Zeides stand in untrennbarem Gu-
kammenhange. Diesen Susammenhang festzuhalten, zwang auch die Rücksicht auf die
Derbraucher, welche den höheren Brot= und Kartoffelpreis nur dann willig tragen
(önnen, wenn sie auf der anderen Seite billigeres Fleisch erhalten. Dies war um so
mehr geboten, als eine wesentliche Erböhung der Mitlchpreise in vielen Zezirken un-
vermeidlich erschien.
II. Kartoffeln, Kartoffelerzeugnisse, Kohlrüben.
ZumX)
W. über die Kartoffelversorgung im Wirtschaftsjahr 1912/18.
Vom 28. Juni 1917. (R##l. 569.)
Wortlaut in Bd. 6, 149.
Begründung. (D. N. XI 37.)
1 Die D##. hält an der öffentl. Bewirtschaftung der Kart., an dem Owangsumlage-
sultem und an der bisberigen Behördenorganisation fest. Sur Ermöglichung eines
Kriegsbuch. Bd. S. 36