Erhebung über Trocknungseinrichtungen. 43
Begründung. (D. N. X 13.)
Es bestand bisher die bedauerliche Tatsache, daß große UMengen der im eigenen
Tande geernteten Feldfrüchte und anderer für Futterzwecke geeigneten Stoffe infolge
geringer Haltbarkeit durch Fäulnis verdarben. Ferner gingen die bei der Fubereitung
der menschlichen Tabrungsmittel entstehenden Abfälle, die für die Diehernährung noch
verwertbar waren, in früheren Seilen größtenteils verloren. Die Futtermittelknaoppheit
ergab mehr und mehr die Llotwendigkeit, für weitgehendste Erhaltung aller Thrungs-
mittel und zwar auch der bisber weniger beachteten Stoffe und der Abfälle, zu sorgen
und deren NMährwerte möglichst restlos auszunutzen. Dies kann in der Hauptsache nur
auf dem Wege der Trocknung geschehen. Die Reichsregierung hat daher seit einiger Zeit
ihr besonderes Augenmerk auf eine Förderung des Trocknungswesens gerichtet.
Die auf Deranlassung des Staatssekretärs des Innern zu diesein Sweck im Mai 1916
gegründete Dentralstelle für das Trocknungswesen hat durch eine Anzahl von flugblättern
weiten Mreisen beachtenswerte Anregungen sowohl für die Derwendung von Allles-
trocknern in landwirtschaftlichen Betrieben als auch für die Obst= und Gemüsetrocknung
in Hrivathaushalten gegeben. Ferner hat die Sentralstelle die Industrie zur Schaffung
von nenen Trocknungseinrichtungen, insbesondere für die Trocknung von Gras und
Halmgewächsen sowic zur Herstellung von beweglichen Trocknungseinrichtungen, an-
geregt und durch Hrüfung und Beagutachtung von neuen Trocknungsverfahren dahin
gewirkt, daß technisch unvollkommene Anlagen vermieden werden und das Trocknungs-
wesen in die richtigen Bahnen gelenkt wird.
Die Kartoffeltrockhnung hat eine beachtenswerte Ausdebnung erfahren. An den
bestehenden etwa 200 selbständigen Trocknungsanlagen auf genossenschaftlicher oder
gesellschaftlicher Grundlage sind heute schon annähernd loooo Landwirte beteiligt.
Ferner bestehen etwa 600 Betriebe auf einzelnen Gütern. Die Kartoffeltrocknung allein
genügt aber nicht. Es ist daher auch auf die Errichtung von Trocknungsanlagen, die
für alle anderen Bodenerzeugnisse geeianet sind, hingewirkt worden. Hand in bhand
mit der Ausdebhnung des landwirtschaftlichen Trocknungswesens ha#auch die Industrie,
die die nötigen Einrichtungen dafür liefert, große Bedeutung gewonnen. Es befassen
sich heute bereits mehr als 50 größere und kleinere Firmen in Deutschland mit der Der-
stellung von Trocknungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Die auf Anregung der Sentralstelle für das Trocknungswesen gegründete Trocken-
futtermittel-Gesellschaft hat die Sammlung, Trocknung und Derwertung der Kafsce=
rückstände aufgenommen. Es sind fast alle wichtigeren Armeestellen für die Ablieferung
ihrer Naffeerückstände gewonnen worden.
Zur Unterlage für alle Fragen der künstlichen Trocknung und zur Hrüfung, auf
welche Weise die vorhandenen und entstebenden Anlagen am besten für die W#ational=
wirtschaft ausgenutzt werden können, hat der Zundesrat durch die Bek. v. 7. Dezember
lolo (Rosßl. 1345) allen Zesitzern von Darren mit mehr als 100 qm Darrfläche und
von maschinell angetriebenen Trocknungseinrichtungen für landwirtschaftliche Er-
zeugnisse die Verpflichtung auferlegt, der Hentralstelle für das Trocknungswesen in der
Seit vom 20. bis 31. Dezember 1916 über Art, Lage, Größe und Leistungsfähickeit
ihrer Anlage, über die in den letzten drei Kriegsjahren verarbeitete Menge, Art und
Derkunft der Rohware und Trockenware sowie über die Derwendung der Crockenware
nähere Angaben zu machen. Die Angaben hatten sich auch auf die vorhandenen Vorräte
in Rohware und CTrockenware, auf Nebenfabrikate, auf den Umfang der ausgeführten
Lohntrocknung, auf Anlagenwerte, Abschreibungen, Heizstoffverbrauch und bei gemein-
schaftlich betriebenen Anlagen aus die Jahl der Mitglieder, Lieferanten und die vertraglich
zu liefernden HPflichtmengen von Rohwaren zu erstrecken.
Die Anzeigen sind alljährlich in der Seit vom 15. August bis 1. September für
das zurückliegende, mit dem 30. Juni ablaufende Betriebsjahr zu wiederholen. Die
Meldepflichtigen haben Zetriebsübersichten zu führen, aus denen die für die Anzeigen
erforderlichen Angaben für das laufende Betriebsjahr jederzeit zu ersehen ist.