Full text: Kriegsbuch.Vierter Band. (4)

Bek. der Gemüsekonserven GmbH. in Bkaunschweig. 245 
5. Junge große onen 0,83 M., 
6. Junge große Bohnenmnmnn -...... 1,03,,. 
Die Fabrlkationshöchstpreise der übrigen PVadungen werden handelsüblich wie 
folgt errechnet: 
die 1/2 Dose kostet die Hälfte der 1/1 Dose zuzüglich. 0007 M., 
Bei Brechbohnen und Schnittbohnen aller Art kostet 
die 1 1/2/1 Dose das 1/1/2fache der 1/1 Dose weniger 00,01 „ 
die 2/1 Dose das Doppelte der 111 Dose weniger 0,03 „ 
die 2/1/2/1 Dose das 2 1/2 fache der 1/1 Dose weniger 0,05 „ 
Bei jungen großen Bohnen kostet 
die 1 1/2/1 Dose das 1 1/2fache der 1/1 Dose weniger 00,02 „ 
die 2/1 Dose das Doppelte der 1/1 Dose weniier 0,05 „ 
die 2 1/2/1 Dose das 2 1/2fache der 1/1 Dose weniger d os 
Die Konservenfabrikanten sind verpflichtet, nachzuprüfen, ob sie nicht in der Lage 
sind, zu geringeren als den Höchstpreisen zu verkaufen. 
Für die Errechnung der Höchstpreise bestehen folgende Vorschriften: Der Preis 
der Konserven setzt sich zusammen 
1. aus den Preisen der verbrauchten Rohware, 
2. aus den sonstigen Fabrikationskosten einschließlich des Gewinnes. 
Zu 1. Der Bedarf an Nohware für die 1/1 Dose beträgt bei Schnitt= und Brech- 
bohnen aller Art 750 g, bei jungen großen Bohnen 2000 g. 
Die Prelse der Rohgemüse, die der Kalkulation höchstens zugrunde gelegt werden 
dürfen, betragen bei 
Schnittbohnen für 1/2 g ) 0,10 M., 
Schnittbohnen I, Krup--Perlbohnen und Krup-Wachs- 
bohen E 0,12 „ 
norddeutsche Stangenbohanen 0,15 „ 
süddeutsche Stangenbohen 0,22—0,23 „ 
jungen großen Behhmen 0,10 
Zu 2. Für Dosen, Löhne, Betriebsunkosten, Handlungs- und Generalunkoßten 
und Gewinn dürfen folgende Gesamtzuschläge nicht überschritten werden: 
bei jungen Schutt= und Brechbohnn 0,51 M., 
bei jungen Schnitl= und Brechbohnen I, Krup-Perlbohnen « 
undKrupsWachöbohncn............. 0,52 „ 
bei Stangenbohmhen# 0,53 „ 
bei jungen großen Bohnen... ... 0,54 „ 
Fabriken, die geringere durchschnittliche Einstandspreise für die Rohware oder, ein- 
schließlich eines angemessenen Gewinnes, geringere Selbstkosten bei der Verarbeitung 
haben, als hier angegeben, sind verpflichtet, die Höchslpreise entsprechend herabzusetzen. 
In dieser Beziehung ist eine Kontrolle der Fabriken vorgesehen. 
Bohnenkonserven, die auf Grund der Gestehungspreise zu diesen Preisen nicht 
abgesetzt werden können, werden von uns im Interesse der Gesamtheit einheitlich be- 
wirtschaftet werden. Zu diesem Zwecke haben die ietzigen Eigentümer bei der Gemüse- 
konserven-Kriegsgesellschaft m. b. H. zu Braunschwelg bis zum 25. Dezember 1916 an- 
zugeben, 
a) welche Mengen Bohnenkonserden dieser Art sie in ihrem Besitz haben, 
b) die Belege darüber zu erbringen, wie hoch die Gestehungskosten der Konserven 
sind. " 
Für die Anmeldungen müssen Vordrucke benutzt werden, die bei der Gemüselon- 
serven-Kriegsgesellschaft m. b. H. zu Braunschweig anzufordern sind. 
Die Konserven werden sodann von uns Übernommen werden. Ohne unsere Ge- 
nehmigung darf das Eigentum an diesen Bohnen nicht übertragen werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.