Full text: Kriegsbuch.Vierter Band. (4)

Olfrũchte und daraus gewonnene Produlte. 509 
der Ol- und Fettverwertung anzukaufen und zu verwalten, als auch für die Derteilung 
der Erzeugnisse planmäßig zu sorgen. Dertreter dieser Gewerbe (Glmüllerei, Seifen- 
und Stearin-, Lack= und Farben-, Schmieröl= und Speisefettindustrie) bilden mit den 
Kommislaren der beteiligten Ressorts den HKriegsausschuß. Es lag nabe, mit der Be- 
wirtschaftung der Glfrüchte den Nriegsausschuß zu betranen. 
Der Anbau von Elfrüchten im Inland findet zur Seit nur noch in verhältnis- 
mäßig schwachem Umfang statt. Am stärksten ist er noch vertreten in den preußischen 
Drovinzen Schlesien und Schleswig-Holstein. Die wichtigsten Glfrüchte sind der Winter- 
raps und der Winterrübsen; daneben kommen im feldmäßigen Anbau noch vor Sommer- 
raps und Sommerrübsen, ferner allenfalls Dotter (Leindotter). Hederich wird selb- 
ständig nicht angebaut, sondern ist ein derartig weit verbreitetes Unkraut, daß seine 
Früchte als Ausputz aus anderen Feldfrüchten in so großer Menge gewonnen werden, 
daß sie gesammelt und sodann durch Derkauf als Glfrucht verwertet werden können. 
Der Lein wird in der hauptsache nicht der Körner, sondern des Stengels (Flachs- 
faser) wegen gebaui. Dabei spielen allerdings auch die Hörner (Teinsaat) wegen ihrer 
wertvollen Eigenschaften keinc unwesentliche Rolle; sie sind — in aufgebrühtem Zu- 
stand — sowohl als Futtermittel (z. B. bei der Kälberaufzucht) wic auch als Heilmittel 
außerordentlich geschätzt für die Derwendung in der eigenen Wirtschaft. Zei größerem 
Umfang der Leinsaatgewinnung greift natürlich auch Derkauf zwecks industrieller Der- 
wertung Hlatz. Die bei der Derarbeitung auf Ol aus der Leinsaat entfallenden Lein- 
kuchen stellen eins der wertvollsten Futtermittel dar, da sie nicht nur hohen Trährwert, 
sondern auch diätetischen Wert besitzen. 
Der Hanfban, der früher namentlich in Südwestdeutschland, aber auch in ver- 
schiedenen preußischen Hrovinzen nicht unerheblich vertreten war, ist bekanntlich in 
Deutschland noch stärker zurückgegangen als der Leinbau. Auch er erfolgt nicht der 
Frucht, sondern der Faser wegen. Immerhin werden noch immer gewisse Mengen 
an Hanffaat gewonnen, die auf Ol verarbeitet werden. Die Hanfkuchen üben bei der 
Fütterung in gewissem Umfang ebenfalls spezifische Mirkungen aus. 
Mohn wird als Hauptfrucht seldmäßig oder großgär#erisch nur in sehr beschränk- 
1em Amfang gebaut, dagegen gehört er bekanntermaßen zu den am meisten verbrei- 
teten Gartenfrüchten; von dem angebanten Mohne sind in der Regel gewisse Mengen 
zur Derwendung im HZaushalt vorherbestimmt. 
Die Ernte dieser verschiedenen Elfrüchte erstreckt sich über einen längeren Seit- 
raum; am frübesten fällt die Ernte von Winterraps und Winterrübsen, nämlich bereits 
in das letzte Drittel des Monats Juni. Hederich wird beim Reinigen des Getreides 
den ganzen Winter bindurch gewonnen. 
Die gesamte inländische Ernte an Glfrüchten wird zur Seit noch auf eiwa 70000 
bis 800# D t zu veranschlagen sein; davon entfällt der bei weitem größte Anteil auf Raps, 
sodamn auf Rübsen. In weilem Abstand folgen die übrigen Olfrüchte. 
Die cinbeimische Ernte stellt nur einen verschwindenden Bruchteil des Bedarfs 
der deutschen Glmüllerei dar, der in gewöhnlicher Seit durch Einfuhr aus R#ußland 
und den Donauländern sowie namentlich aus Britisch-Indien, bei Leinsaat aus Argen- 
tinien, gedeckt wird. Bei der gegen wärtigen Behinderung der Einfuhr muß Vorsorge 
getroffen werden, daß die heimische Ernte in einheitlicher Weise und zu angemessenen 
Dreisen dem Inlandsbedarfe zugeführt wird. Dies gilt ganz besonders auch im Bin- 
blick auf die bei der Olgewinnung entfallenden Olkuchen und Glmehle. 
Um die Durchführung der Regelung von vornherein zu erleichtern und zu sichern, 
erließ der Reichskan zler 1uf Grund der Bek. über das Derbot des Dorverkaufs der Ernte 
lols ufw. vom 17. Juni 1915 das Derbot des Dorverkaufs von Olfrüchten der Ernte 
1015 (Bek. v. 22. Juni 1915 — RBl. 345). Daran schließt sich dann die Bek. v. 
15. Juli 1915 (REnl. 456). Der D0. unterliegen die von Raps, Rübsen (Winter- 
und Sommer-), bederich und Ravison, Dotter, Mohn, Lein und bGanf der inländischen 
Ernte gewonnenen Früchte. Diese Glfrüchte müssen an den Kriegsausschuß geliefert
	        
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