542 4. Verwertung der Rohstoffe us. XXIV. Ole und Fette.
für den Inlandsverbrauch frei wurden, waren jedoch nicht groß genug, um die erhöhten
Ansprüche auch nur einigermaßen zu decken. Heute werden zur Ausfuhr nur diejenigen
Mengen freigegeben, die auf Grund besonderer Abmachungen mit befreundeten oder
neutralen Staaten im Austansch gegen wichtige Stoffe zu liefern sind.
Da weder durch eine Dergrößerung der Hroduktion noch durch die Einschrän-
kung der Ausfuhr der Mehrbedarf an Soda auszugleichen war, mußte man dazu greifen,
anderen Derbrauchskreisen Soda zu entziehen. Um dabei Härten zu vermeiden und die
noch verbleibenden Mengen möglichst gerecht zu verteilen, war es notwendig, eine
Stelle zu schaffen, welche Hroduktion und Derbrauch vollkommen übersehen konnte
und dadurch befähigt war, einen etwa eintretenden Mehrbedarf der wichtigsten Der-
braucherkreise sofort zu decken. Dementsprechend wurde im Juni 1016 auf Deran-
lassung und unter Mitwirkung der Reichsleitung durch freiwilligen Susammenschluß
der Bersteller von kalzinierter und kanstischer Soda sowie von Matronlange die Sen-
tralstelle für Sodaverteilung gegründet. Die Aufgabe der Sentralstelle ist in
dem Gründungsvertrage wie folgt festgelegt:
„Die HSentralstelle für Sodaverteilung hat die Aufgabe, unter Mitwirkung der
von dem Reichskanzler (Reichsamt des Innern), dem löniglich Hreußischen Kriegs=
ministerium und dem löniglich Hreußischen Ministerium für Handel und Gewerbe
bestellten Ulommissare und der Dertrauensmänner der verschiedenen Derbraucher-
gruppen und des Handels die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die gesamie
Droduktion der zusammengeschlossenen Firmen an kalzinierter und kanstischer Soda
einschlleßlich RNatronlange zu verteilen. Bei der Derteilung sind die Interessen der
Heeresverwaltung und der Allgemeinbeit in erster Linie zu beachten, so daß die von
der Heeres= und Marineverwaltung als solcher unmittelbar bestellten sowie die seitens
der Reichsbebörden zur Erfüllung von Derträgen mit befreundeten oder neutralen
Staaten angeforderten Mengen vorab zur Derteilung gelangen.“
Als Hrodukt weiterer Derarbeitungen der Soda ist Kristallsoda, Feinsoda, Bleich-
soda und Mischsoda in die Derteilung zunächst nicht einbegriffen worden. Die Sentral-
stelle strebt an, durch möglichst reichliche Suteilung an die ristallisationen usw. einem
etwa sich zeigenden Mangel an diesen Stoffen zu begegnen, und damit eine zwangs-
läufige Regelung entbehrlich zu machen.
Die Kosten der Fentralstelle werden von den Sodaherstellern getragen.
Die rechtliche Grundlage für die Zuteilung der Soda an die Derbraucher ist da-
durch geschaffen worden, daß die Bersteller sich vertraglich verpflichtet baben, ihre ge-
samte Hroduktion der Sentralstelle zur Derteilung zu überlassen. Es konnte so vermieden
werden, die Dorräte und die Hroduktion zu beschlagnahmen. Die Suweisung der
Soda an die Verbraucher geschieht durch von der Gentralstelle ausgestellte Inteilungs-
scheine, die bei jedem Abruf der Lieferfirma zwecks Abschreibung der zu liefernden
UMengen vorgelegt werden müssen. MKleinere Mengen bis zu 20 kg dürfen an Selbst-
verbraucher auch ohne Suteilungsschein abgegeben werden.
Die Derbraucher sind zu Gruppen zusammengeschlossen, deren Interessen von je
einem Dertrauensmann wahrgenommen werden. Sur Seit bestehen folgende Gruppen:
1. Themische Industrie, 2. Glasindustrie, 5. Textilindustrie, 4. Seifenindustrie,
5. Wäscheindustrie, 6. Lederindnstrie, 7. Emailleindustrie, 8. Hapierindustrie, 0. Fucker-
immdustrie, 10. Mahrungsmittelindustrie, 11. BHamdel.
Die Leitung der Sentralstelle hat das Recht, Derbraucher, die unter keine der
aufgeführten Gruppen fallen, einer von diesen zuzuweisen oder aber neue Gruppen
für sie zu bilden.
Die Derbraucher melden auf besonderem Dordruck ihren Sodabedarf für jeden
Monat ihrem Dertrauensmann an. Mit den Anmeldungen sind Derpflichtungsscheine
einzureichen, in denen die Dersicherung abgegeben wird, daß die Soda nur im eigenen
Betrieb verwendet werden soll, daß die Angaben über Bedarf und Dorräte wahrheits-
getreu gemacht worden sind und daß in die Nachprüfung der Zücher eingewilligt wird.