548 4. Verwertung der Rohstoffe usw. XXIV. Ole und Fette.
1. wer Cumaronharz der Vorschrift des § 1 Abs. 1 zuwider absegt,
2. wer die im §5 2 vorgeschriebene Auskunft nicht rechtzeitig erteilt oder wer wissent-
lich unrichtlge oder unvollständige Angaben über die bisherige Erzeugung macht,
3. wer der Berpfllchtung zur Aufbewahrung und pfleglichen Behandlung (§ 4)
zuwiderhandelt. .
In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1, 2 kann neben der Strase auf Einziehung der Mengen
erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem
Täter gehören oder nicht.
§ 11. Die Verordnung tritt mit dem 15. Oktober 1916 in Kraft. Der Reichskanzler
bestimmt den Zeitpunkt des Außerkraftiretens.
Hier zu:
Bek., betr. Ausführungsbestimmungen zu der V. über den Ver-
kehr mit Cumaronharz vom S. Oktober 1916 (REl. 1125) mit der
Anderung vom 24. Dezember 1916 (Röl. 1433, i. Kr. seit
1. Januar 1917).
IRK. 39 2, V Cumaronharz BO.] § 1. Der ständige Ausschuß zur endgültigen Festsetzung
der Preise für das von den Erzeugern von Cumaronharz an den Kriegsausschuß für pflanz-
liche und tierische Ole und Felte zu überlassende Cumaronharz entscheidet in der Besetzung
von drei Mitgliedern, von denen je eines den Erzeugern und Verbrauchern angehören
muß.
§ 2. Der Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Ole und Fette, G. m. b. H.
in Berlin darf für das von ihm übernommene Cumaronharz höhere Preise als die nach-
stehend aufgeführten nicht zahlen:
1. für springhartes helles Cumaronhaattttzz 250 Mark,
2. „ „ hellbrunzses 200 „
3. „ braunes D 180 „
* „ dunkles ».......... 160 „
5. „ „ schwa rzes... . 100 „
6. „hartes helles Cumaronharz.. 230
7. „ „ hellbraunes 180 „
8. . „ braunes ,,............. 160 „
9. „ „ dunlles . 140 „
10. „schwarzes. 80 „
11. ,„mittelhartes helles Cumaronharzz.. 200 „
12. „ „ hellbraunees 170 „
13. „ „ braunes ».......... 150 „
1½ ,„ „ dunkles ».......... 130 „
15, „ schwarzes 70 „
16. „ welches helles Cumaronharz.. 170 „
17. „ „ hellbraunes 150 „
18. „ „ braunes ,,............ 130 „
19. „ „ dunkles ,,............ 110 „
20. „ „ schwarzzezez 60 „
21. „ zähflüssiges helles Cumaronhaaattz 120 „
——— „ hellbraunes 110 „
23. „ " braunes »........... 100 „
24. „ 6„ dunkles . 80 „
25. "„ „ schwarzes. ... 50 „
26. „ flüssiges helles Cumaronhacssgsgsge 80 „
27. „ „ hellbraununes 70 „