Full text: Kriegsbuch.Vierter Band. (4)

548 4. Verwertung der Rohstoffe usw. XXIV. Ole und Fette. 
1. wer Cumaronharz der Vorschrift des § 1 Abs. 1 zuwider absegt, 
2. wer die im §5 2 vorgeschriebene Auskunft nicht rechtzeitig erteilt oder wer wissent- 
lich unrichtlge oder unvollständige Angaben über die bisherige Erzeugung macht, 
3. wer der Berpfllchtung zur Aufbewahrung und pfleglichen Behandlung (§ 4) 
zuwiderhandelt. . 
In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1, 2 kann neben der Strase auf Einziehung der Mengen 
erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem 
Täter gehören oder nicht. 
§ 11. Die Verordnung tritt mit dem 15. Oktober 1916 in Kraft. Der Reichskanzler 
bestimmt den Zeitpunkt des Außerkraftiretens. 
Hier zu: 
Bek., betr. Ausführungsbestimmungen zu der V. über den Ver- 
kehr mit Cumaronharz vom S. Oktober 1916 (REl. 1125) mit der 
Anderung vom 24. Dezember 1916 (Röl. 1433, i. Kr. seit 
1. Januar 1917). 
IRK. 39 2, V Cumaronharz BO.] § 1. Der ständige Ausschuß zur endgültigen Festsetzung 
der Preise für das von den Erzeugern von Cumaronharz an den Kriegsausschuß für pflanz- 
liche und tierische Ole und Felte zu überlassende Cumaronharz entscheidet in der Besetzung 
von drei Mitgliedern, von denen je eines den Erzeugern und Verbrauchern angehören 
muß. 
§ 2. Der Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Ole und Fette, G. m. b. H. 
in Berlin darf für das von ihm übernommene Cumaronharz höhere Preise als die nach- 
stehend aufgeführten nicht zahlen: 
1. für springhartes helles Cumaronhaattttzz 250 Mark, 
2. „ „ hellbrunzses 200 „ 
3. „ braunes D 180 „ 
* „ dunkles ».......... 160 „ 
5. „ „ schwa rzes... . 100 „ 
6. „hartes helles Cumaronharz.. 230 
7. „ „ hellbraunes 180 „ 
8. . „ braunes ,,............. 160 „ 
9. „ „ dunlles . 140 „ 
10. „schwarzes. 80 „ 
11. ,„mittelhartes helles Cumaronharzz.. 200 „ 
12. „ „ hellbraunees 170 „ 
13. „ „ braunes ».......... 150 „ 
1½ ,„ „ dunkles ».......... 130 „ 
15, „ schwarzes 70 „ 
16. „ welches helles Cumaronharz.. 170 „ 
17. „ „ hellbraunes 150 „ 
18. „ „ braunes ,,............ 130 „ 
19. „ „ dunkles ,,............ 110 „ 
20. „ „ schwarzzezez 60 „ 
21. „ zähflüssiges helles Cumaronhaaattz 120 „ 
——— „ hellbraunes 110 „ 
23. „ " braunes »........... 100 „ 
24. „ 6„ dunkles . 80 „ 
25. "„ „ schwarzes. ... 50 „ 
26. „ flüssiges helles Cumaronhacssgsgsge 80 „ 
27. „ „ hellbraununes 70 „
	        
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