570 4. Verwertung der Rohstoffe usw. XXIX. Metalle und Phosphor.
pflichten, ausschließflich bestimmte, im Heeres- und allgemeinen Interesse unbedingt er-
forderliche Gegenstände herzustellen. Dabei ist hinsichtlich der Anfertigung einzelner Gegen-
stände eine behördliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Beschaffung vorgesehen.
Die nächste Aufgabe der Kontrollstelle wird in der Regelung der Verteilung des
Oberleders und des Portefeuilleleders bestehen. Die Vorarbeiten sind bereits in An-
griff genommen.
Als Ergänzung der Maßnahmen der Kontrollstelle hinsichtlich der Verteilung des
Treibriemenleders ist eine Riemenfreigabestelle errichtet worden. Der Zweck ist
einmal die Heranschaffung aller entbehrlichen Treibriemen, Vorderbänder und dergl.,
serner dic Verteilung der herangeschafften Riemen an solche Betriebe, für die Riemen
unentbehrlich sind und Ersatzstoffe nicht verwendet werden können. Die Riemenfreigabe-
stelle ist der Mitallfreigabestelle angegliedert; sie bedient sich bei der Durchführung ihrer
Aufgaben der Mithilfe der bei der Metallfreigabestelle angegliederten Beratungsslellen
für die einzelnen Industriezweige. Der Bezug von Treibriemen jeder Art wird in Zu-
kunft nur noch gegen einen in der Riemenfreigabestelle ausgestellten Bezugsschein mög-
lich sein. Die Freigabestelle hat ihre Tätigkeit mit dem 1. September 1916 aufgenommen.
Zur Versorgung der minderbemittelten Bevölkerung mit billigem
Bodenleder sind aus Reichsmitteln 3000000 M. zur Verfügung gestellt worden. Die
Heeresverwaltung hat sich bereit gefunden, zu diesem Zweck 700000 kg Bodenleder frei-
zugeben und durch die Kriegsleder-Aktiengesellschaft zur Verteilung auf die Bundes-
staaten zu bringen. Der Verteilungsschlüssel ist nach der Einwohnerzahl der Bundes-
staaten aufgestellt worden. Die Bundesstaaten haben Vorsorge für die Durchführung der
Unterverteilung und insbesondere dafür getroffen, daß die überwlesenen Ledermengen
ausschließlich den minderbemittelten Kreisen der Bevölkerung zugute kommen. Die erste
Rate von insgesamt 200000 kg ist im Juli 1916 zur Verteilung gelangt.
XXIX. Metalle und Phosphor.
Inhaltsübersicht.
s1. die Metallfreigabestellleou.. eee; 570
*2. Bek. über BPöchstpreise für Metalle ov. 31. Juli 1916 (Rch Sl. 8680000 572
Bel. über Hreisbeschränkungen bei metallischen Hrodukten v. 51. Juli 1916 (RG5Bl. 86686) 671
hierzu: ’ Bestimmungen über die Errichtung, die Jusammensetzung und das Derfahren der
Preisstellung für metallische Hrodukte in Berlin v. 26. August 1916 (ReBl. 963) 576
ea. Eiserne Gemicbhee ......O 581
a) Bek. über die Sulassung von cisernen Gewickhten zur Eichung v. 11. August 1915 mit der
Underung v. 5. Februor 1916 (RGBl. 09)9)0; 561
d) Bek. über die Sulassung von eisernen Gewichten zur Eichung v. 16. Mai 1916 (RGBl. 460) 581
. Pbospbpcrr................; 683
* Bek. Aber phosphorbaltige Minerolien und Eesteine v. 30. Uovember 1916 (RBl. 132l) 583
1. Metallfreigabestelle.
D. N. V7.
a) Die Kriegsgesellschaften und Kriegsabrechnungsstellen dienen den Interessen
der von ihnen vertretenen Berufszweige sowohl, als insbesondere aber auch den
Interessen der Heeresverwaltung. Sle sind zum größten Teil dazu bestimmt, bei den
von den Generalkommandos übereinstimmend erlassenen Beschlagnahme-Anordnungen
beratend mitzuwirken und die Behörden bei ihrer Durchführung zu unterstützen. Soweit
im Interesse der Privatindustrie Freigaben beschlagnahmter Rohstoffe erfolgen müssen,
hat sich jedoch die Sche ffung von besonderen Freigabestellen, insbesondere für Metalle
und Leder, als nokwendig erwiesen. Die Einzelanträge auf Freigabe von Sparmetallen
für Friedenszwecke und für Einrichtungen, die nur lose mit Kriegslieferungen in Ver-
bindung stehen, haben einen so erheblichen Umfang angenommen, daß mit Rücksicht auf
die Heeresinteressen derartige Gesuche in Zukunft nur noch in den dringendsten Fällen
berücksichtigt werden können. Um eine genaue Prüfung vornehmen zu können, ob An-