Uberführung der Kriegs= in die Friedenswirtschaft (Reichstagsbericht). 669
die Frage der Kriegsentschädigung nieht, so bleibe als sicheres Ergebnis nur ein gewaltiges
Passivsaldo, aus dem nach Abschluß des Kriegcs cin neu einsetzender Warcnaußenhandel,
dessen einstweiliger Ausgleich durch Verlauf deutscher Wertpapierc und durch Aufnahme
von Krediten bei ausländischen Banken versucht werden muß.
Der Berichterstatter bemerlt, daß, abgesehen von der Eingabe, die vom Refe-
renten erwähnt wurde, keinc der andercn sich selbständig mit der Valutafrage beschäftigle.
Sie tun es vielmehr lediglich im ZDusammenhang mit der Ein= und Ausfuhr und wiesen
darauf hin, daf die Vermehrung der ersteren und die Beschränkung der zweiten im Inter-
esse der deutschen Valuta unumgänglich jei. In einer Deufschrift (des Kriegsausschusses
der deutschen Industrie) werde sogar von der Möglichkeit gesprochen, daß sich dic deutsche
Valuta von selbst wieder hebe. Das sei aber kaum anzunehmen. Uber sonstige Maßnahmen,
dic diesem Ziele dienen könnten, der Kommission Bericht zu erstatten, behaltc er sich nach
Durcharbeitung des Materials vor.
Die Verichlte über die Konstituicrungsfrage, Organisation und Finanzierung des
Außenhandels werden abgesetzt, da der Berichterstatter und Mitberichterstatter noch nicht
in die Lage gekommen sind, dic vorliegenden Deulschriften auf diese Frage durchzuar-
beiten.
Zur Arbeiterfrage bemerkt der Berichterstatter:
Mit Arbeiler= und Angestelltenfragen beschäftigte sich cine größere Zahl von Bitt-
schriften. Die von dem Berichterstatter erwähnte Eingabe des Deutschen Verbandes
Kauf männischer Vereine in Frankfurt o. M. wünsche die Schafjung eines wirtschaftlichen
Gencialstabs, bestehend aus Arbeitgebern, Angestellten, Arbeilern und Verbrauchern,
welcher Mittel und Wege suchen sollec, um über die Schwierigfeiten des wirtschaftlichen
Lebens hinauszulommen, die nach dem Kriege enlstehen werden.
Eine Bittschrift der Freien Vereinigung für Kriegswohlsahrt in Berlin fordere,
daß rechtzeitig Einrichtungen geschaffen werden zur Bekämpfung der Arbeilslosigkeit
und der Unterstützung der Arbeitslosen, damit nach dem Kriege nicht noch vielc branch-
bare Arbeitskraft der Volkswirtschaft verloren goehe.
Eine Bittschrift des Verbandes Deulscher Gewerbe, und Kaufmannsgerichte wolle
cine gesetzliche Regelung des Kündigungsverhältnisses. Bis jetzt sei es unklar, ob das
Anstellungsverhältuis fortbestehe da. wo der Angestellte seine Tätigkeit durch Einbernsung
zum Kricgsdienst untcebrochen habe und wo von leiner Seite cinc Kündigung erfolgt sei.
Mit ciner großen Anzahl in der Hauptsache gleichen Fragen beschäftigten sich die
Eingaben einer Anzahl von Handlungsgehilfenverbänden. Es scien dies die Eingaben
1. des Bundcs der technischen Al#igestellten zu Berlin,
2. des Verbandes der dentschen Versicherungsbeamten zu München,
3 des Deutschen Zuschneiderverbandes zu Berlin,
4. des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes,
5. des Verbandes katholischer kaufmännischer Vereinigungen, Essen.
Alle diese Eingaben gingen im wesenllichen von der Voraussetzung aus, daß nach
dem Friedensschluß das Gewerbe so fortgesetzt wird, wie es war, als durch den Ausbruch
des Krieges die Störung eintrat. Fast alle diese Eingaben forderten, daß der Handlungs-
gehilfe oder Angestellte cin Recht habe, in die Stellung wieder einzutreten, die er ge-
zwungen durch die Kriegsereignisse habe verlassen müssen. Es werden besondere Forde-
rungen über Kündigungsfristen gestellt. Ferner forderten mehrere dieser Eingaben Unter-
stützungen resp. Darlehen, um den Angestellten neu ausrüsten zu können. So z. BV. der
Deutschnationale Handlungsgehilfenverband, daß jedem durch den Kriegsdienst in Not
geratenen Handlungsgehilfen ein Darlehen bis zum Betrage von 1000 M. möglichst zins-
frei oder zu einem sehr mäßigen Zinssatz gegeben werden solle. Eine gleiche Summe
fordere er für die Kriegsgetrauten zur Einrichtung eines Hausstandes. Ferner werde eine
Erhöhung des psändungsfreien Lohnes oder Gehallssatzes gesordert. Ein weiterer Ab-
schnitt fordere die Ausdehnung des Schutzes der Angestellten und Erweiterung der Rechte,