Üübermäßige Preissteigerungen. 763
Inhaltsübersicht.
I. Ur. 1. Per Wucherpreis II 187, III 176, IV m) Jordern des Hreises III 189, IV 705.
763. n) Käufer, Dermittler III 1860.
L. Der äußerc Catbestand II 187, III 176, IV 2. Der innere Tatbestand II 189, III 189,
763. IV 766.
Benserkungen a bis h 11 187. Bürgerlichrechtliche Wirkungen II 189, Iy
i) Gegenstönde des täglichen Bedarfs II# 766.
1760, IV 765. d. Derhältnis zum allgeineinen Strafrecht 111
k) Gegenßände des Nriegsbedarfs III 1727. 190.
1) Berücksichtigung der gesamten Verhält= 5. Hrüfungspflicht des Gerichts IV 766.
nisse III 17, IV 765. II. Nr. 2. Die Surückhaltung von Gegenständen
a. Marktlage III 177, IV 763.
6. Betriebs-- und Gestehungskosten III
des taglichen Bedarfs II 190, 111 190, IV 766.
III. Nr. 5. Unlautere Machenschaften II 1#91/, III
—. — ——
¾ 191
. Reingewinn III 183, IV 264. .-
; verbölents zum Hriedonsperle III I. Der äubere Tatbestand. 11 1 111 101.
« 186 IV 763 2. Der innere Colbestand II 191, III 101.
" B 3. Bürgerlichrechtliche Wirkungen 11 191.
#. UAusnußung der Kriegsnot III 187,
IV. Die Ceilnahme an verbotenen Oreiskartellen
IV 765.
. Vergleich mit Preisen anderer Händ· II 191, III 191.
ler III 1898. V. Die Ausforderung und das Erbieten zu
. Berückslchtlgung der Höchspreise III Wucherkandlungen III 192.
168. VI. Die Einziehung der Vorräte 11 192.
9. Srazware 111 189. VII. Gese borsctlag für die Friedenszen II 102.
I. Ar. I. Der Wucherpreis.
1. Der äußere Tatbestand.
(Erläuterung a bis h in Bd. 2, 187f.)
i) Gegenstände des täglichen Bedarfs.
(Erläuterung a bis & in Bd. 3, 176ff.)
. DJZ. 17 147 (Kamm). Ferkel, die zunächst nur gemästet werden sollen, sind
„Gegenstände des täglichen Bedarfs“.
. NG. 1, Recht 17 26 Nr. 16. Ein Gegenstand des täglichen Bedarfs kann aufhören
es zu sein, weil der Bedarf, den er deckte, weggefallen ist oder bessere Miltel zur Deckung
des Bedarfs eingeführt sind, niemals aber dadurch, daß er infolge der durch den Krieg
bedingten Einschränkung des Handelsverkehrs nicht mehr in genügender Menge zu be-
schassen ist. Gerade der in solchen Fällen drohenden Preissteigerung soll durch die VO.
vorgebeugt werden. Benzin ist als Fleckenreinigungsmittel Gegenstand des täglichen
Bedarfs und wird als solches nur deshalb nicht mehr allgemein gebraucht, weil es zu
teucr geworden ist.
7. JW. 16 1542 (BayObSLG.). Daß Speiseöl ein Gegenstand des täglichen Bedarfs
ist, ist ohne weiteres Uar. Das gilt dann aber selbstverständlich für jedes Ol, das als Speise-
öl verwendet werden kann, und tatsächlich verwendet wird, also auch für Ol, das vielleicht
früher nicht zu Speisezwecken verwendet ist und nur unter dem Zwang der Verhältnuisse
zum Ersatz anderer Olsorten dient.
(Unterabschnitt k in Bd. 3, 177.)
1) Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse.
a. Der Marktlage.
(a bis co in Bd. 3, 177 bis 180.)
—X#. JW. 17 117 (KG.). Bei der Berücksichligung der gesamten Verhältnisse ist
die Marktlage nicht hinsichtlich des geforderten Preises an sich, sondern nur hinsichtlich
des in dem Preise gleichzeitig enthaltenen Gewinns von Bedeutung. Ist die Marktlage
insofern eine ungesunde, als sie die Grundlage für übermäßig hohe Marktpreise bildet,
so kann hieraus nicht ohne weiteres gefolgert werden, daß der Händler strafbar sei, weil