52 B. Geltendmachung von Ansprüchen während der Kriegszeit.
ständigkeit gestellt werden müssen, nicht immer entsprochen haben. Die Möglichkeit,
die Verzeichnisse einzusehen und Aufschluß über die Vermögenslage des Schuldners
und über die für den Fortbestand der GA. erheblichen Umstände zu erlangen, ist den
Gläubigern vielfach dadurch geschmälert worden, daß ihnen die Einsicht in die Akten
nicht oder nicht in genügendem Umfang gewährt worden ist.
Diesen Unzuträglichkeiten sucht die neue Verordnung durch eine Reihe von
Vorschriften zu steuern. Um zu verhüten, daß Geschäftsaufsichten ohne genügenden
Grund angeordnet werden, sind die Anforderungen an das von dem Schuldner ein-
zureichende Dermögensverzeichnis verschärft; daneben ist dem Gerichte zur Oflicht
gemacht, in geeigneten Fällen einen Sachverständigen oder die zuständige Dertretung
des Handels, des Handwerks oder der Landwirtschaft zu bören. Die Hflichten der
Aufsichtsperson sind genauer umgrenzt; insbesondere ist ihr die Hflicht zur sorgfältigen
Berichterstattung auferlegt und dafür Sorge getragen, daß sie im Laufe des Derfahrens
ständig im Auge behält, ob die Poraussetzungen der G. noch fortbestehen. Den
Gläubigern ist die Akteneinsicht in dem erforderlichen Umfang gewährleistet. Für
geeignete Fälle ist ferner die Möglichkeit geschaffen, zur Dertretung der Interessen der
Gläubiger einen besonderen Betrat zu bestellen, welcher der Aufsichtsperson stützend
und beratend zur Seite zu stehen hat und berechtigt ist, von ihr Auskunft zu verlangen
und Uontrolle zu üben.
Daneben siebt die DO. eine Reibe weiterer Anderungen und Ergänzungen der
bisherigen Bekanntmachung vor, die sich infolge der in der Hraxis gemachten Er-
fahrungen als zweckmäßig erwiesen haben. Hervorzuheben ist namentlich, daß die
Verordnung die Aufrechnung, soweit sie den Swecken der Geschäftsaufsicht widerspricht
ähnlichen Beschränkungen unterwirft wie im Konkurs, und daß sie für geeignete Fälle
die Möglichkeit schafft, langfristige Derträge, deren Einbaltung die Swecke der G.
gefährden würde, mit Ermächtigung des Gerichts vorzeitig zu lösen. Durch Sonder-
vorschriften, über die Hemmung der Derjährung und über die lostenpflicht sucht die
Derordnung die gerichtliche Geltendmachung unstreitiger Ansprüche während der
Dauer der G#l. tunlichst Eintanzuhalten. Mit rückwirkender Kraft sind auch Unzuträg-
lichkeiten beseitigt worden, die sich bei der Handhabung der bisherigen Vorschriften
für das Anfechtungsrecht der Gläubiger innerhalb und außerhalb des Konkurses er-
geben konnten.
Literatur.
Nachtrag zu der Nachweisung in Bd. 4, 747.
Eingabe der Altesten der Kaufmannschaft in Berlin an den Reichskanzler,
und dazu Ausführungen von Jäger, LeipzB. 17 580; Dittrich, DR3. 17 331 und
Hensche, DZZ. 17 b09. — Bendix, Anderungen in der Geschäftsaussicht, LeipzS. 17
153 ff. — Bovensiepen, Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses. —
Derselbe, Die Bek. über die Geschäftsaussicht usw., DR.Z. 17 90 (Inhaltsübersicht). —
Buhmann. Das neue Geschäftsaussichisgesetz mit Zwangsvergleichsordnung, BaypflZ.
17 34. — Derselbe, Fragen des Gläubigerschupes im Konkursabwendungsverfahren,
JW. 17 425 ff. — Cahn, Geschäftsaufsicht und Zwangsvergleich. — Hallbauer, Die
grozesuele Bedeutung der Geschäftsaufsicht nach Maßgabe der BRV0O. v. 14. Dez. 16,
Recht 17 104. — Jäger, Die Neuordnung der Geschäflsaufssicht, JW. 17 66 ff., 134 ff.
189 ff., 261 ff., 326 ff., 436 ff., 507 ff., als erweiterter Sonderabdruck unter dem Tilel: Die
Geschäftsaussicht neuer Ordnung. — Jörissen, Der gerichtliche Zwangsvergleich außer-
halb des Konkurses, DRzZ. 17 137 (Inhaltsübersicht). Kallir, Der Zwangsvergleich
in der Geschäftsaussicht, Gruchots Beitr. 61 353 Hf. — Klarner, Die Geschästsaussicht und
der Zwangsvergleich. — Klien, Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses. —
Klimmer, Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses. — Kreßschmar, Ver-
ordnung über die Geschäftsaussicht usw., Sächs A. 17 42 (. — Levy, Die Geschäftsaussicht
und der Zwangsvergleich zur Abwendung des Konkurses, 2. Aufl. — Mangold, Rechis-
anwülte als Witglieber des Gläubigerbeirals? JW. 17 585.— Michels, Die Geschäfts-
aussicht usw., Recht 17 67. — Weinberg, Die Geschäswaussicht usv. — Werner, Ge-
schäftsaussicht und Zwangsvergleich außerhalb des Konkurses, LeipzZ. 17 232 ff. —
Zweigert, Die BO. über die Geschäftsaussicht usw.