Abgabebescheinignng )
«- für Ober- und Unterkleidung, Männer-Plättwäsche, Bett-, Haus- und Tischwäsche.
(Bemerkung: Für Schürzen, Handschuhe, Taschentücher, Strümpfe, serner auf bezugsscheinfreie Gegenstände und auf Kleidung, die ulcht als
I Gebrauchskleidung dienen kann, dürsen Abgabebescheinigungen nicht erteilt werden.)
Hiermit wird bescheinigt, daß
(Vor-, Zuname des Veräußerers)
(Stand) J
(Wohnort, Straße und Hausnummer) ...............
folgendenochgebrauchsiähigeStücke(QberkleidungoderUnterkleidunsh Männcr-Plättwäschc,Bett-,Haus-oderTiichwäiche)
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(Anzahl in Buchsiaben) (Art bzw. Verwendungszweck)
abgegeben hat, worauf ihm ein Bezugsschein ohne Prüfung der Notwendigkeit der Anschaffung über ein Stück der gleichen Art ausgeferligt
werden kann.
(Ortl) den 191
Unierschrift oder Siempel der Annahmestelle.
S. —
) Anweisung für die Annahmestellen. Die einzelne Abgabebescheinigung darf, da gegen ihre Abgabe nur ein Bezugsschein über
1 Stück erleilt werden kann (s. oben), nur enthalten 1 oder 2 (s. Rückseite) Oberkleidungsstücke (auch ganze Anzüge oder Kleider) oder 3 Unterkleidungs-
stücke oder 3 Stück Männer-Plättwäsche oder 3 Stück Beit-, Haus= oder Tischwäsche, und zwar nur nach Verwendungszweck gleichartige Stücke.
Sie darf zum Beispiel lauten über 2 Franenflesder oder 3 Männerhemden oder 3 Männerkragen oder 3 Beltbezüge oder 3 Handtücher, nich!t
darf sie lauten zum Beispiel über 1 Franenkleid und 1 Frauen-Kleiderrock oder über 1 Frauenkleid und 1 Mähdchenkleid oder über 1 Frauenkleid
und 1 Frauen-Unterrock oder über 1 Hemd und 2 Handtücher. Die Aussüllung hat überall mit Tinte zu erfolgen. Zahlen sind in Buchstaben
zu schreiben.
R. B.= St. 450. Rückseite beachten!
"
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Reichsbekleidungsstelle
.
Bek. der Reichsbekleidungsstelle über neuc Bezugsscheinmuster v. 13. Oktober 1917. 219