Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

Neue Richtlinien für Erteilung von Bezugsscheinen v. 23. März/13. Oltober 1917. 227 
2. Für Personen über 14 Jahre gelten die Grundsätze für Erwachsene. Als Bestand 
gelten alle bezugsscheinpflichtigen und bezugsscheinfreien vorhandenen Stücke, auch die 
vermeintlich nicht mehr gebrauchsfähigen. Bei diesen ist es möglich und erwünscht, 
sie bei einer Annahmestelle für gebrauchte Kleidung, Wäsche oder Schuhwaren (Mitt. 
Nr. 2 S. 4 5 9a, S. 8Sff.) entgeltlich oder unentgeltlich abzugeben, sie zu anderen Ge- 
brauchsgegenständen zu verarbeiten oder an den Lumpenhändler (Mitt. Nr. 4 S. 12) 
zu verkaufen. 
3. Vorhandene Stoffe, einschließlich solcher aus zerlegten gebrauchten Stücken, 
sind wie Gegenstände, die daraus hergestellt werden können, anzurechnen. 
4. Zwischen Sommer= und Wintersachen ist, abgesehen von den in dieser Liste 
unter A. B, E und F’ vorgesehenen Fällen nicht zu unterscheiden. Sommerüberzicher, 
-Mäntecl, -Jaketts oder -Umhänge oder Stoffe hierzu dürfen nicht bewilligt werden. 
Wegen Ausnahmen vel. Neue Richtlinien II. Fassung unter I, Ziffer 4. — Mit Pelz 
gelütterte oder überzogene Kleidungsstücke sind in den Bestand nicht einzurechnen, 
wohl aber mit Pelz nur besetzte Kleidungsstücke. 
5. Dic von den Betriebsunternehmern den in der Kriegswirtschaft täligen Per- 
sonen zu Eigentum überlassene besondere Berufskleidung ist auf den Bestand mit an- 
zurechnen. 
6. Bezüglich Ausstattungen bei Gründung eines Hanshalts vgl. Ziffer Ib, 1 der 
Neuen Richtlinien II. Fassung. 
7. Außer Bezugsscheinen gegen Abgabebescheinigung dürlen Bezugsscheine auf 
in der Bestandsliste nicht aufgefübrte Gebmochsgegenstände, soweit picht die Abgabe 
von Bezugsscheinen überhanpt verboten ist, nur insoweit erteilt werden, als die An- 
schaffung dringendst notwendig erscheint. 
8. Bezugsscheine, au Ber solchen gegen Abgabebescheinigung, dürfen nicht erteilt 
werden für Tischwäsche einschlie Blich Mundtücher. 
AX. Oberkleidung für Männer: B. Oberkleidung für Knaben von 2—14 .: 
Werktagsanzug1) 1 Stück Werktagsanzug . . . . ... 1 Stück 
Sonntagsanzug:) 1 „. Sonntagsanung 1 „ 
Winter-Überzieher oder „Um- Einzel-Jacken (Blusen, Schwiher 
  
hang insgesnnt 1 „ oder Kittel) insgesamt. „ 
Einzelarbeitskittel (Blusen, Jop- .Einzelwesten 1 „ 
pen) insgesant. 2 „ Einzelhosen 1 „ 
Einzelwesen 2 „ Winterüberzieher oder -Umhang 
Einzel-Arbeitshosen 2 „ insgesnnnaat 1 „ 
hierzu- ) hierzu: Schürzen 2 „ 
Berufsschüurzen 2 „ Winterhandschuhe 1 Paar 
Winterhandschuhe 1 Paar Taschentüchen 6 Stück 
Taschentücher 6 Stück » 
kkgxntxhåh und Umlege- 1 C. Unterkleidung für Männer: 
krageenn 9 Stück Oberhemden (Taghemd) insges. 3 Stück 
Manschetten (Stulpen) 3 Paar Unterhemden oder Unterjacken 
Vorhemden oder Vorstecker 1 insgesannmt 3 „ 
insgesmt 3 Stück # Nachthemden 2 „ 
Anmerkung: ) Cchroelanzige einn| Eueo er 
als Sonntags- oder Werktagsanzüge an- 
zurechnen, je nach der Verwendung D. Unterkleider für Knaben von 2—14 J.: 
durch den Antragsteller. Nicht anzu- 
rechnen sind vorhandene Frucks und 
Smokings. 
Hemden 3 Stück 
Unterhemden oder Unterjacken 
insgesamnnt 1 „ 
ss2
	        
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