Neue Richtlinien für Erteilung von Bezugsscheinen v. 23. März/13. Oltober 1917. 227
2. Für Personen über 14 Jahre gelten die Grundsätze für Erwachsene. Als Bestand
gelten alle bezugsscheinpflichtigen und bezugsscheinfreien vorhandenen Stücke, auch die
vermeintlich nicht mehr gebrauchsfähigen. Bei diesen ist es möglich und erwünscht,
sie bei einer Annahmestelle für gebrauchte Kleidung, Wäsche oder Schuhwaren (Mitt.
Nr. 2 S. 4 5 9a, S. 8Sff.) entgeltlich oder unentgeltlich abzugeben, sie zu anderen Ge-
brauchsgegenständen zu verarbeiten oder an den Lumpenhändler (Mitt. Nr. 4 S. 12)
zu verkaufen.
3. Vorhandene Stoffe, einschließlich solcher aus zerlegten gebrauchten Stücken,
sind wie Gegenstände, die daraus hergestellt werden können, anzurechnen.
4. Zwischen Sommer= und Wintersachen ist, abgesehen von den in dieser Liste
unter A. B, E und F’ vorgesehenen Fällen nicht zu unterscheiden. Sommerüberzicher,
-Mäntecl, -Jaketts oder -Umhänge oder Stoffe hierzu dürfen nicht bewilligt werden.
Wegen Ausnahmen vel. Neue Richtlinien II. Fassung unter I, Ziffer 4. — Mit Pelz
gelütterte oder überzogene Kleidungsstücke sind in den Bestand nicht einzurechnen,
wohl aber mit Pelz nur besetzte Kleidungsstücke.
5. Dic von den Betriebsunternehmern den in der Kriegswirtschaft täligen Per-
sonen zu Eigentum überlassene besondere Berufskleidung ist auf den Bestand mit an-
zurechnen.
6. Bezüglich Ausstattungen bei Gründung eines Hanshalts vgl. Ziffer Ib, 1 der
Neuen Richtlinien II. Fassung.
7. Außer Bezugsscheinen gegen Abgabebescheinigung dürlen Bezugsscheine auf
in der Bestandsliste nicht aufgefübrte Gebmochsgegenstände, soweit picht die Abgabe
von Bezugsscheinen überhanpt verboten ist, nur insoweit erteilt werden, als die An-
schaffung dringendst notwendig erscheint.
8. Bezugsscheine, au Ber solchen gegen Abgabebescheinigung, dürfen nicht erteilt
werden für Tischwäsche einschlie Blich Mundtücher.
AX. Oberkleidung für Männer: B. Oberkleidung für Knaben von 2—14 .:
Werktagsanzug1) 1 Stück Werktagsanzug . . . . ... 1 Stück
Sonntagsanzug:) 1 „. Sonntagsanung 1 „
Winter-Überzieher oder „Um- Einzel-Jacken (Blusen, Schwiher
hang insgesnnt 1 „ oder Kittel) insgesamt. „
Einzelarbeitskittel (Blusen, Jop- .Einzelwesten 1 „
pen) insgesant. 2 „ Einzelhosen 1 „
Einzelwesen 2 „ Winterüberzieher oder -Umhang
Einzel-Arbeitshosen 2 „ insgesnnnaat 1 „
hierzu- ) hierzu: Schürzen 2 „
Berufsschüurzen 2 „ Winterhandschuhe 1 Paar
Winterhandschuhe 1 Paar Taschentüchen 6 Stück
Taschentücher 6 Stück »
kkgxntxhåh und Umlege- 1 C. Unterkleidung für Männer:
krageenn 9 Stück Oberhemden (Taghemd) insges. 3 Stück
Manschetten (Stulpen) 3 Paar Unterhemden oder Unterjacken
Vorhemden oder Vorstecker 1 insgesannmt 3 „
insgesmt 3 Stück # Nachthemden 2 „
Anmerkung: ) Cchroelanzige einn| Eueo er
als Sonntags- oder Werktagsanzüge an-
zurechnen, je nach der Verwendung D. Unterkleider für Knaben von 2—14 J.:
durch den Antragsteller. Nicht anzu-
rechnen sind vorhandene Frucks und
Smokings.
Hemden 3 Stück
Unterhemden oder Unterjacken
insgesamnnt 1 „
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