Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

Kohlensteuergesetz v. 8. April 1917. 393 
Den Kleinverbrauch, auf den etwa 10 v. H. des gesamten lohlenverbrauchs 
entfallen, wird selbst eine so hohe Kohlenstener, wie sie die Dorlage bringt, nicht drücken- 
der belasten als in ihren mittelbaren Wirkungen irgendeine andere Steuer gleichen 
Ertrags. Vor allem ist bei der Berechnung der Zelastung zu berücksichtigen, daß in 
dem von dem Uleinverbraucher zu zahlenden Hreise der auf Fracht= und Abrollungs- 
zuschläge entfallende Anteil durchschnittlich den des reinen, ab Grube zu zahlenden 
Kohlenpreises übersteigt, die durch die Steuer bewirkte Belastung also prozentual 
erheblich abgeschwächt wird. Als Beispiel mögen die Berliner Mleinhandelspreise 
für Anfang Februar 10 17 dienen: Der Derband der Berliner Kohlen-Großhändler 
setzte als Richtpreis für Ilse-Briketts frei Haus u18 M. je looo Stück fest, während sich 
der Hreis ab Werk für den 20 bis 22 coOo Stück enthaltenden Waggon auf 155 M. stellte. 
Der der Dersteuerung zugrunde zu legende Wert betrug demnach nur 40 bis 43 v. HB. 
des Uleinhandelspreises; die Zelastung der Kohle durch eine 20 v. H. betragende Steuer 
würde sich im vorliegenden Falle für den Kleinhandelspreis auf etwa 8 v. H. abschwächen. 
Nach der für das Jahr 1907 von dem Uoaiserlichen Statistischen Amte veran- 
stolteten „Erhebung von Wirtschaftsrechnungen minderbemittelter Familien im Deutschen 
Reiche“ entfielen von der Gesamtausgabe auf Heizung und Beleuchtung bei Familien 
mit einer Ausgabe von unter 2000 M. etwa 5 v. Pb. 
nach der von dem „Kriegsausschuß für Konsumenteninteressen“ zu Berlin für 
den April lol veranstalteten Erhebung entfielen auf den Kopf der Derbraucher für 
Feuerung (Holz, Kohlen) und Beleuchtung 3,6 v. H. der Gesamtansgabe (gegenüber 
4,98 v. B. für Dergnügen, Sport und Geschenke). 
Die Erhöhung des Ausgabenanteils für Heizung ufw. um etwa o,5 v. b. des 
Gesamtausgabenbetrags kann bei der derzeiligen Kinanzlage des Zeichs wohl schwer- 
lich als eine übermäßige Belastung bezeichnet werden. 
Die Steuer muß zum Ausgleich des Fehlbetrags etwa 500 Millionen Mark 
erbringen. Es betrugen die deutsche Kohlengewinnung und ihr geschätzter Werk 
1913 - 
Steinkohle....190x09440t 2 135 978 000 M. 
Braunkohle. . 382 2383 084 t 191 920 000 „ 
1914 
Steintkohle . . . . 161535 000t 1 776 885 000 M. 
Braunkohll 883 947 o000t 105 028 200 „ 
1915 
Steinkohle 146 712 doot 1 797 222 000 M. 
Brannkohlel 86 570 000 t 220 925 o000 ,„. 
Der durch die Derarbeitung von Braunkohle zu Hreßkohlen erzielte Mehrwert 
beteug 
10915S5S53. etwa 51 153 000 M. 
191 4. „ 50 000 000 „ 
1915 „ 568 000 000 „„ 
VDon den vorstehenden Werten kommen für die Besteuerung noch die zur Auf- 
rechterhaltung des Zetriebs der Bergwerke und der Aufbereitungsanlagen erforderlichen 
KNohlen sowie diejenigen Mengen an Brannkohle in Abzug, welche zur Berstellung 
von Hreßkohlen benötigt werden. Der erforderliche Ertrag von annähernd 500 Mil- 
lionen M. wird daher bei Bemessung des Steuersatzes auf 20 v. H. des Wertes nur 
knapp erreicht, selbst wenn man für das Jahr 1012 und die folgenden Jahre mit einer 
gesteigerten förderung und höheren Hreisen rechnet. Die Einfuhr ist bei der Ertrags- 
berechnung unberücksichtigt geblieben, weil sie unter den derzeitigen Verhältnissen 
für das finanzielle Ergebnis nicht von Belang sein wird. 
Als Form der Besteuerung ist sowohl eine je Conne geförderte Kohle zu ent-
	        
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