Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

448 F. Beschaffung u. Berteilung d. Arbeitskräfte. Arbeiterschutz. Kriegswohlfahrtspflege usw 
Mannschaften zugewendet werden, die voraussichtlich in kürzerer Zeit wieder kriegsbrauch- 
bar werden. (Erl. vom 16. 2. 16 Nr. 3041/1. 16 C 3.) 
Nach den bisherigen Erfahrungen vollzieht sich die Anlernung eines Kriegsbeschä- 
digten zu einem neuen Beruf nur dann ohne Störungen, wenn die Berufsberatung und 
Ausbildung schon während des Lazarettaufenthalts einsetzt und wenn Arbeitsbehandlung 
mit anschließender Berufsausbildung unter militärischem Befehl erfolgt (vgl. Erl. 23. 8. 
16 874/6. 16 AZS). Dazu ist aber die frühzeitige Verlegung auszubildender Kriegsbe. 
schädigter in die hierfür geeigneten Lazarette unbedingt erforderlich. Die Errichtung 
weiterer Lehrwerkstätten namentlich auch in Verbindung mit industriellen Betrieben ist 
von den stellvertretenden Generalkommandos gemeinsam mit den Kriegsamtsstellen und 
im Benehmen mit der Industrie, den staatlichen Werken und den Trägern der bürgerlichen 
Kriegsbeschädigtenfürsorge mit allen Kräften zu sördern. Für unsere Rüstungsindustrie 
und die ihr dienenden Industriezweige ist die schleunige Heranbildung eines aus Kriegs- 
beschädigten bestehenden neuen Arbeiterheeres von ausschlaggebender Bedeutung. 
Auf die Notwendigkeit, kriegsunbrauchbare Mannschaften baldmöglichst zu entlassen, 
ist bereits wiederholt hingewiesen worden. Die unmittelbare Beurlaubung vom Lazarett 
aus, unter Zustimmung des Ersatztruppenteils, und die schleunigste Entlassung muß bei 
allen zur Kriegsarbeit bereiten und geeigneten Kriegsbeschädigten angestrebt werden 
(ogl. Nr. 3422/7. 16. M. A. vom 28. 7. 16 I. 5, III. 1, 2). Den stellvertretenden General. 
kommandos wird empfohlen, an der Hand der vorgelegten Versorgungsakten fortlaufend 
zu prüfen, ob in dieser Hinsicht nichts versäumt wird. 
Die Aufgaben der Berufsberatung, Berufsausbildung und Arbeitsvermittlung 
können von den stellvertretenden Generalkommandos nur durch ständige und planmäßige 
Zusammenarbeit mit den Trägern der bürgerlichen Kriegsbeschädigtenfürsorge gelöst 
werden. Es darf daher auch nicht lediglich dem Ermessen der örtlichen Stelle (Chefarzt usw.) 
überlassen bleiben, ob bürgerliche Berufsberater in die Lazarette zugelassen werden: 
vielmehr wird hierüber eine grundsätzliche Verständigung mit der Hauptfürsorgeorgani- 
sation herbeizuführen sein. Im Zusammenhang hiermit wäre darauf hinzuweisen, daß zur 
Vermeidung von Verwirrung die in einzelnen Korpsbezirken errichtete militärische Be- 
rufsberatung nicht ohne ausreichende Fühlung mit der bürgerlichen Kriegsbeschädigten. 
fürsorge und im gleichen Sinne arbeitet. Daß bei der Neuarbeit dieser Organisation den 
örtlichen Stellen (Ausschüssen der Stadt- und Landkreise) vereinzelt noch Mängel anhaften, 
ist hier bekannt, ihnen wird am besten durch fortgesetzten Meinungsaustausch zwischen 
dem stellvertretenden Generalkommando und der zuständigen Hauptfürsorgeorgani- 
sation abgeholsen. Dem Ausbau und der Vertiefung der bürgerlichen Kriegsbeschädigten- 
fürsorge muß militärischerseits schon deshalb jede zulässige Unterstützung zuleil werden, 
weil ihr nach der Demobilmachung die weitere soziale Fürsorge für unsere Kriegsbeschä- 
digten fast ungeteilt zufäslt. Bis dahin muß sie in den Stand gesetzt sein, sich ihrer dann 
ganz besonders schwierigen Aufgabe mit größtmöglichem Erfolg zu unterziehen. Um 
dieser Zusammenarbeit auch von hier aus den Weg zu ebnen, sind diese neuen Gesichts- 
punkte im Einvernehmen mit dem Reichsausschuß der Kriegsbeschädigtenfürsorge aus- 
gestellt worden, wie aus dem anliegend mitgeteilten Schreiben hervorgeht. 
Die stellvertretenden Generalkommandos werden ersucht, unter Berücksichtigung 
der vorbezeichneten Richtlinien, deren Ergänzung vorbehalten bleibt, zur Bewältigung 
dieser außerordentlich dringlichen vaterländischen Aufgabe alle Kräfte einzusetzen und über 
wichtige Maßnahmen auf diesem Gebiele, insbesondere über Errichtung neuer Lehrwerl- 
stätten und etwa zutage getretene Schwierigkeiten, beispielsweise wegen der Kostenfrage, 
jeweils zum 15. jeden Monats, erstmalig zum 15. Januar 1917 an das Kriegs-Ersatz- und 
Arbeits-Departement Mitteilung zu machen. 
Anlage. 
Durchdrungen von der Überzeugung, daß jede der Kriegsarbeit zugeführte Arbeits- 
kraft einen Schritt vorwärts zu siegreichem Frieden bedeutet, wollen die im Reichsausschuß 
 
	        
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