Vel., betr. Ausdehnung der Wochenhilfe während des Krieges v. 23. April 1915. & 7- 10. 469
(Abschnitt 4 in Bd. 1, 848.)
5. Krankenversicherung des Ehemanns.
(Erläuterung a bis f in Bd. 1, 848; g bis k in Bd. 2, 346; 1, in Bd. 3, 624.)
n) BayMd J., Arb Versorg. 17 547. Bei wiederholter Einberufung eines Kriegs.
teilnehmers macht es keinen Unterschied, ob die Wartezeit bereits von dem ersten oder
erst von dem neuerlichen Eintritt in den Kriegs= usw. Dienst zurückgelegt worden ist,
Auch sind die Zeiten, in denen der Kriegsteilnehmer Kriegs- usw. Dienste geleistet hat,
in die einjährige Frist, innerhalb der die Wartezeit von 26 Wochen zurückgelegt sein muß
vicht einzurechnen; ebenso Spielhagen, Mi#V. 17 206.
87.
Verfahren (zu vgl. Bd. 1, 852).
(Erläuterung 1, 2 in Vd. 2, 348; 3 bis 5 in Bd. 3, 626.)
6. Amtl N. 253, Nr. 2303, Arb Versorg. 17 231 (RV.). Auf die Zahlung der baren
Beihilse bei Schwangerschaftsbeschwerden ist § 7 Abs. 2 Bek. v. 3. 12. 14 entsprechend
anzuwenden. Die Kostenerstattung bis zum Betrage von 10 M. hat daher nicht erst nach der
Niederkunft sondern mit Ablauf der Woche zu erfolgen in der die Inanspruchnahme des
Arztes erforderlich wurdc.
88.
Wochenhilfe für Ehefrauen, deren Männer nicht Dienste im Sinne des
1 Nr. 1 leisten und für unverheiratete Wöchnerinnen.
(Erläuterung 1 bis 5 in Bd. 1, 853; 6 bis 8 in Bd. 3, 626.)
9. Arb Versorg. 17 518 (RVA.) K 8 soll einen Ausgleich bilden zugunsten der Per-
sonen, die selbst versichert sind, den Voraussetzungen des § 1 VO. aber nicht genügen.
Es liegt kein Grund vor, diese Erwägungen nicht Platz greisen zu lassen, bei Auslände-
rinnen, die infolge versicherungspflichtiger Tätigkeit im Inland oder freiwillige Kassen-
mitglieder geworden sind. Ob Ausnahmen für Angehörige feindlicher Staaten zu machen
sind, bleibt unentschieden.
10. Krause, Betriebskrankenkasse 17 16. Auch unter der Voraussetzung des § 214
R O. gelten Wöchnerinnen als versichert i. S. des & 8 VO.
8 10.
Ubergangsvorschriften.
6. Zur Bekanntmachung ab (zu vgl. Bd. 1, 854 ff.).
7. Zur Bekanntmachung ap.
1. Amtliche Erläuterung in Vd. 2, 348.
2. Weitere Erläuterungen.
88 1,2.
Die Berechtigten.
(Erläuterung 1 bis 11 in Bd. 2, 368ff.; 12 bis 14 in Bd. 3, 627.)
M. Prenh. Gerfügung vom 11. Jannar 10917, betr. Kriegswochenhilse (Begriff „minder-
bemittelt.). (mB#I. 40.)
Die von dem Magistrat in K. gegen die Gewährung von Wochenhilfe geltend ge-
Tagiten Bedenken vermag ich nach Benehmen mit dem Herrn Reichskanzler (Reichsamt
es Innerny) nicht zu teilen. Dersjenige, der in dem Jahre oder Steuerjahre vor dem Dienst-