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G. Bergeltungsmaßregeln.
Die einzelnen Forderungen
sind nach solgenden Gruppen
gelrennt in fsolgender Reihen-
olge aufzuführen (dabei darf
eine Forderung nur einmal
aufgeführt werden):
I. Forderungen aus akzep-
tierten Wechseln sowie
Regreßforderungen aus
protestierten Wechseln
und Schecks;
Guthaben bel Banken
und Sparkassen;
III. Forderungen für ge-
lieferte Waren;
IV. Hypotheken und dal.;
V. Forderungen aus Ver-
sicherungsverträgen:
A. Prämienforde-
rungen,
B. Ansprüche auf Ver-
sicherungsleistung:
a) Lebensversicherungen,
II.
a) Forde-
rungen in
fremder
Währung
Betrag
(in der geschuldeten
Währung)
b) Forde-
rungen in
deutscher
Währung
Name (Firma)j,
Wohnort (Sitz)
(womöglich
nähere Adresse)
des Schuldners
(bei Zisser IV
auch Lage des
Grundstücks
Bei bereit
fälligen
Forderungen
Fälligkeitstag
(Nach den dor
Kriegsaus-
bruch maß-
gebenden
Rechtsvor-
schriften, ohne
Rücksicht auf
Moratorien
usw.)
b) Transportoersicherungen,
e) sonstige Versichcrungen.
VI. Sonstige Geldforde-
rungen.
Beispielseintragung für den 1
Anmeldebogen für England
771. Fordertengen J#r ge-
lieserte Waren 7 200 K. Smith ck Co.
E
Clasgono,
George-Souare
14. März 1914
Summeder auf diesem Bogen
angemeldeten Forderungen:
Auf einen Anmeldebogen können soviel gegen ein und dasselbe Land gerichtete For-
derungen angemeldet werden, als der Raum erlaubt. Sofern der Raum nicht für alle
anzumeldenden Forderungen ausreicht, ist eine entsprechende Zahl Einlagebogen zu ver-
wenden, die zu numerieren sind. Den Einlagebogen ist ein Umschlagbogen beizugeben,
auf welchem nur die Vorderseite auszufüillen ist.