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verlesen und den Landmarschällen mecklen-
burgischen und wendischen Kreises schriftlich zu-
stellen. Sodann übergibt der strelitzer Kommissar
dem stargardschen Landmarschall schriftlich die
strelitzschen Propositionen und deklariert mit aus-
drücklichen Worten dabei: dass hierinnen schrift-
lich die strelitzsche besondere Proposition, ratione
des stargardschen Distrikts an die stargardsche
Ritter- und Landschaft enthalten sei (Erläuterungs-
vertrag vom 14. Juli 1755 Ziff. 7).
Die Landtagsproposition, deren Capita bereits
bei der Ausschreibung den Ständen mitgeteilt wer-
den ($ 44 d. W.), erfolgt in althergebrachter
Formel. Z.B. »Seine Königliche Hoheit der aller-
durchlauchtigste Grossherzog und Herr, Herr
Friedrich Franz usw. entbieten Ihrer auf die er-
lassenen Landtagsausschreiben gehorsamlich er-
schienenen getreuen Ritter- und Landschaft Ihren
gnädigsten Gruss und lassen diesen Landtag da-
hin eröffnen, dass erstens .die ordentliche
I.andes-Kontribution für das Jahr .... verkündigt
wird „2.2... Anlangend zweitens die Be-
dürfnisse der Landessteuerkasse, so ist zur Deckung
derselben ....... Inbetreff der dritten
Landtagsproposition lassen Seine Königliche Hoheit
der Grossherzog den’ ordentlichen und ausser-
ordentlichen Etat der Eisenbahnverwaltung .....
Als vierte Landtagsproposition bringen Se.
Königl. Hoheit der Grossherzog Ihren getreuen
Ständen ..... in Vorschlag usw.
Seine Königliche Hoheit der Grossherzog ge-
wärtigen die nach sorgfältiger Erwägung der vor-
stehenden Propositionen abzugebende Erklärung
Ihrer getreuen Stände innerhalb der gesetzlichen