Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

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verlesen und den Landmarschällen mecklen- 
burgischen und wendischen Kreises schriftlich zu- 
stellen. Sodann übergibt der strelitzer Kommissar 
dem stargardschen Landmarschall schriftlich die 
strelitzschen Propositionen und deklariert mit aus- 
drücklichen Worten dabei: dass hierinnen schrift- 
lich die strelitzsche besondere Proposition, ratione 
des stargardschen Distrikts an die stargardsche 
Ritter- und Landschaft enthalten sei (Erläuterungs- 
vertrag vom 14. Juli 1755 Ziff. 7). 
Die Landtagsproposition, deren Capita bereits 
bei der Ausschreibung den Ständen mitgeteilt wer- 
den ($ 44 d. W.), erfolgt in althergebrachter 
Formel. Z.B. »Seine Königliche Hoheit der aller- 
durchlauchtigste Grossherzog und Herr, Herr 
Friedrich Franz usw. entbieten Ihrer auf die er- 
lassenen Landtagsausschreiben gehorsamlich er- 
schienenen getreuen Ritter- und Landschaft Ihren 
gnädigsten Gruss und lassen diesen Landtag da- 
hin eröffnen, dass erstens .die ordentliche 
I.andes-Kontribution für das Jahr .... verkündigt 
wird „2.2... Anlangend zweitens die Be- 
dürfnisse der Landessteuerkasse, so ist zur Deckung 
derselben ....... Inbetreff der dritten 
Landtagsproposition lassen Seine Königliche Hoheit 
der Grossherzog den’ ordentlichen und ausser- 
ordentlichen Etat der Eisenbahnverwaltung ..... 
Als vierte Landtagsproposition bringen Se. 
Königl. Hoheit der Grossherzog Ihren getreuen 
Ständen ..... in Vorschlag usw. 
Seine Königliche Hoheit der Grossherzog ge- 
wärtigen die nach sorgfältiger Erwägung der vor- 
stehenden Propositionen abzugebende Erklärung 
Ihrer getreuen Stände innerhalb der gesetzlichen
	        
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