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in überwältigender Mehrheit (291 gegen 65Stimmen)
die Vorlage ab und verlangte, die ständische Ver-
fassung sollte beibehalten werden. Sie erbat von
der Regierung eine neue Vorlage für einen Land-
tag auf rein ständischer Basis. Da itio in partes
($ 36 d. W.) stattgefunden, und Stand gegen Stand
gestimmt hatte, war die Vorlage somit gefallen.
Der Grossherzog von Mecklenburg-Schwerin lehnte
durch Reskript ab, die Antwort der Stände ent-
gegen zu nehmen, erklärte auch, dass er sich
nicht veranlasst sehe, eine neue Vorlage bear-
beiten zu lassen, durch welche dem von der Ritter-
schaft für die Verfassungsänderung eingenommenen
Grundsatze entsprochen werde. In der Hoffnung,
dass die Landtagsverhandlungen zu einem zur
landesherrlichen Genehmigung geeigneten gemein-
samen Beschlusse beider Stände führen würden,
ist der Landtag am 5. Juni 1908 bis auf weiteres
vertagt. Nach Wiedereröffnung des Landtages am
12. Oktober 1908 gab die Regierung ihre Bereit-
willigkeit zu erkennen, den Ständen Entgegen-
kommen zu zeigen. Der Landtag nahm den landes-
herrlichen Vorschlag, kommissarisch - deputatische
Verhandlungen mit den Regierungsvertretern zu
pflegen, mit 167 gegen 144 Stimmen an. Die Ver-
handlungen zwischen 36 Vertretern der Ritter-
schaft und Landschaft und den Regierungsver-
tretern wurden am 14. bis 17. Oktober 1908 ge-
führt. Es kam zu scharfen Auseinandersetzungen
der Parteien, aber nicht zu einer Einigung. In-
folgedessen brach die Regierung die Beratungen
als fürder aussichtslos ab. In der folgenden
Plenarversammlung des Landtages wurde eben-
falls eine Einigung nicht erzielt. Bei der Ab-