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standen als Inspektionsbeamte die Vorstände der
Forstinspektionen (Forstmeister, Oberforstmeister).
Seit einigen Jahren ist eine Veränderung (nach
preussischem Muster) eingetreten. Die Forst-
inspektionsbezirke werden allmählich in Ober-
förstereien aufgeteilt. Der Oberförster hat unter
dem Finanz-Ministerium, Abteilung für Domänen
und Forsten, als der oberen Aufsichtsbehörde, die
Bewirtschaftung der zu seinem Verwaltungsbezirke
vereinigten Forsten zu leiten, wie auch seinen
Bezirk in allen das Forst-und Jagdwesen betreffen-
den Angelegenheiten zu vertreten. Ihm liegt ins-
besondere auch die allgemeine Sorge für den
Forstschutz und die Forstpolizei, sowie die Auf-
sicht über die Handhabung derselben in seinem
Bezirke ob. Der Oberförster soll stets einen
Spezialforst haben, den er als Revierverwalter
nach der Dienstanweisung der Revierförster zu
bewirtschaften hat. In Oberförstereien von grosser
Ausdehnung oder mit umfangreichem Betriebe,
deren Verwaltung die Kräfte des einzelnen über-
schreitet, sind entlegene Reviere einem oder
mehreren Revierförstern, deren Stellung und Tätig-
keit der des Revierförsters der früheren Forst-
inspektion entspricht, übertragen. Der Revier-
förster ist unter dem Öberförster der verantwort-
liche Verwalter und Berechner seines Forstes, den
er mit Hilfe des ihm unterstellten Schutz- und
Hilfspersonals zu bewirtschaften hat. Er ist — mit
Ausnahme etwa reservierter oder verpachteter
Jagdbezirke — der unmittelbare Verwalter der
Jagd; ihm ist auch der Wildverkauf übertragen.
Der Revierförster stellt für seinen Bezirk, wie der
Oberförster. für den Spezialfors, den Etat, die