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vier Linien: 1. die Hauptlinie Mecklenburg, 2. die
Linie Werle-Güstrow (später Wenden genannt),
3. die Linie Rostock und 4. die Linie Parchim-
Richenberg. Daneben blieb die Grafschaft
Schwerin bestehen. Die Nebenlinien sind nach und
nach erloschen. Die Herrschaft Parchim fiel 1261
an die Hauptlinie, die Herrschaft Rostock starb
1314 aus, die Linie Wenden 1436, die Grafschaft
Schwerin wurde 1358 durch Kauf erworben, nach-
dem 1304 das Fürstentum Mecklenburg noch durch
den Erwerb der brandenburgischen Herrschaft
Stargard vergrössert war. Seit 1352 bestand neben
der Hauptlinie Mecklenburg (seit 1358 Mecklen-
burg-Schwerin genannt) nur noch die Nebenlinie
Stargard. Am 8. Juli 1348 wurde Mecklenburg
als reichsunmittelbares Herzogtum vom Kaiser
Karl IV. in den Lehnsverband des Deutschen
Reiches aufgenommen. Über die selbständige
Stellung, die sich die beiden Seestädte Rostock und
Wismar neben den Herzogen zu verschaffen und
zu erhalten wussten, wird an anderer Stelle zu
sprechen sein. Nach dem Erlöschen der Neben-
linie Stargard waren 1471 alle Länder in einer
Hand vereinigt.
Drittes Kapitel: Von der Reformation bis zum Wiener
Kongreß.
8 3.
Die Reformation vollzog sich in Mecklenburg
ohne grosse Schwierigkeiten. Am 20. Juni 1549
fand das evangelische Glaubensbekenntnis durch
die Stände gesetzmässige Anerkennung. Nach
dem im Jahre 1552 erfolgten Tode des Herzogs
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