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und in den der Oberersatzkommission II zu
Schwerin (Bek. vom 9. März 1895). Die Ober-
ersatzkommissionen bestehen aus einem Militär-
vorsitzenden und einem Zivilvorsitzenden. Ein
zweites bürgerliches Mitglied (und ein Stellver-
treter desselben) wird vom Landesherrn auf Vor-
schlag des Engeren Ausschusses von Ritter- und
Landschaft auf je drei Jahre alternierend aus der
Ritterschaft und aus der Landschaft bestellt.
Den Bezirk der Oberersatzkommission I bilden
die Landwehrbezirke (früher Landwehrbataillons-
bezirke genannt) Rostock (mit den Landwehr-
kompagnie- oder Aushebungsbezirken Rostock,
Ribnitz, Güstrow) und Waren (mit den Aus-
hebungsbezirken Malchin und Waren). Den Bezirk
der Oberersatzkommission II bilden die Landwehr-
bezirke Schwerin (mit den Aushebungsbezirken
Schwerin, Hagenow, Ludwigslust und Parchim)
und Wismar (mit den Aushebungsbezirken
Wismar, Grevesmühlen und Doberan). An
der Spitze der Landwehrbezirke stehen Bezirks-
kommandos. In jedem Aushebungsbezirk besteht
eine Ersatzkommission, die aus dem Militärvor-
sitzenden (dem Bezirkskommandeur des Land-
wehrbezirks) und aus dem Zivilvorsitzenden be-
steht. Der »verstärkten« Ersatzkommission treten
weitere vier bürgerliche Mitglieder hinzu und
zwar 1. ein mit einem ritterschaftlichen Gute im
Bezirk angesessenes Mitglied, 2. ein Magistrats-
mitglied einer der im Bezirke belegenen Städte,
3. ein dem Bauernstande des im Bezirk liegenden
Domaniums angehörendes Mitglied und 4. ein ab-
wechselnd für einen dreijährigen Zeitraum den
Kategorieen 1.—3. zu entnehmendes Mitglied.