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Diese Mitglieder und die gleiche Zahl von Stell-
vertretern werden auf je drei Jahre vom Mi-
nisterium des Innern bestellt, und zwar die den
Kategorieen 1. und 2. angehörigen auf Vorschlag
des Engeren Ausschusses von Ritter und Land-
schaft.
Dem Ersatzgeschäft liegen besondere Listen
zugrunde. Regelmässig bildet jede selbständige
Ortschaft einen besonderen Stammrollenbezirk,
mithin jede Stadt nebst den auf der Stadtfeldmark
belegenen Ansiedelungen (die Kämmerei- und
Ökonomiegüter bilden besondere Bezirke), jede
Domanialgemeinde bezw. -Ortschaft, jedes Ritter-
gut und in den Klosterämtern jede selbständige
Ortschaft. Die Führung der Stammrollen liegt
der Ortsobrigkeit ob, d. h. im Domanium den
Ämtern, in der Ritterschaft den Gutsobrigkeiten
und in den Städten den Magistraten. Jedoch steht
es den Obrigkeiten frei, die Führung der Stamm-
rollen mit Genehmigung des Ministeriums des
Innern den Ortsvorstehern der einzelnen Ort-
schaften zu übertragen.
Soweit nicht ein anderes bestimmt ist, fallen
den Ortsbehörden alle Kosten zur Last, welche
durch ihre gesetzliche Mitwirkung bei der Hecres-
ergänzung entstehen.
Die Geschäftsunkosten der Oberersatzkom-
missionen und der Ersatzkommissionen und die
Besoldung der Aktuare der Ersatzkommissionen
werden von der Haupt-Rekrutierungskasse zu
Rostock ($ 88 d. W.) getragen, welche für ihre
Bedürfnisse aus der Landessteuerkasse einen Zu-
schuss (im Voranschlag für das Etatsjahr Johannis
1907/08: M. 46 170) erhält. Die Zivilvorsitzenden