Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

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des Landesregimentsvermögens. Unterstellt ist sie 
dem Finanzministerium. 
Der Rentereietat wird alljährlich im Finanz- 
ministerium auf Grund der einzelnen Ministerial- 
etats zusammengestellt. Das Etatsjahr läuft — 
nach alter Sitte — von Johannis zu Johannis. Eine 
Veröffentlichung des Rentereietats findet nicht 
statt, Doch sind zuweilen den Ständen namentlich 
bei Verhandlungen über zu gewährende Beihilfen 
zu den Landesregimentskosten Hauptabschlüsse der 
Renterei vorgelegt. In dem Rentereietat gelangen 
übrigens nicht die einzelnen Einnahmen und Aus- 
gaben der besonderen Ministerialetats zum Aus- 
druck (Bruttosystem), so dass sich ein Gesamt- 
überblick über die ganze landesherrliche Finanz- 
verwaltung gewinnen liesse.. Vielmehr werden 
(nach dem Nettosystem) im wesentlichen nur die 
Endresultate der Ministerialetats, Überschüsse und 
Unterschüsse, eingestellt. 
Für das Etatsjahr Johannis 1907/03 bilanziert 
(im Voranschlag) die Rentereirechnung mit rund 
8412000 M. Einnahme und rund 8527000 M. 
Ausgabe, so dass sich also ein Unterschuss von 
115 000 M. ergibt. 
Anlangend die etatisierte Einnahme, so ent- 
fallen auf das Finanzministerium fast 7 900 000 M., 
auf die übrigen Verwaltungszweige rund 512 000 M. 
Seine Haupteinnahme schöpft das Finanzministerium 
aus der Domänen- und Forstverwaltung ($ 103 
d. W.) mit 4 236 450 M., aus den Zinsen ‘des Do- 
manialkapitalfonds ($$ 20, 95, 103 d. W.) mit 
1 050 000 M., aus der von der Eisenbahnverwaltung 
zu zahlenden Rente (Annuität) mit 960000 M. ($ 106 
d. W.), aus der Verwaltung der Landes-
	        
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