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des Landesregimentsvermögens. Unterstellt ist sie
dem Finanzministerium.
Der Rentereietat wird alljährlich im Finanz-
ministerium auf Grund der einzelnen Ministerial-
etats zusammengestellt. Das Etatsjahr läuft —
nach alter Sitte — von Johannis zu Johannis. Eine
Veröffentlichung des Rentereietats findet nicht
statt, Doch sind zuweilen den Ständen namentlich
bei Verhandlungen über zu gewährende Beihilfen
zu den Landesregimentskosten Hauptabschlüsse der
Renterei vorgelegt. In dem Rentereietat gelangen
übrigens nicht die einzelnen Einnahmen und Aus-
gaben der besonderen Ministerialetats zum Aus-
druck (Bruttosystem), so dass sich ein Gesamt-
überblick über die ganze landesherrliche Finanz-
verwaltung gewinnen liesse.. Vielmehr werden
(nach dem Nettosystem) im wesentlichen nur die
Endresultate der Ministerialetats, Überschüsse und
Unterschüsse, eingestellt.
Für das Etatsjahr Johannis 1907/03 bilanziert
(im Voranschlag) die Rentereirechnung mit rund
8412000 M. Einnahme und rund 8527000 M.
Ausgabe, so dass sich also ein Unterschuss von
115 000 M. ergibt.
Anlangend die etatisierte Einnahme, so ent-
fallen auf das Finanzministerium fast 7 900 000 M.,
auf die übrigen Verwaltungszweige rund 512 000 M.
Seine Haupteinnahme schöpft das Finanzministerium
aus der Domänen- und Forstverwaltung ($ 103
d. W.) mit 4 236 450 M., aus den Zinsen ‘des Do-
manialkapitalfonds ($$ 20, 95, 103 d. W.) mit
1 050 000 M., aus der von der Eisenbahnverwaltung
zu zahlenden Rente (Annuität) mit 960000 M. ($ 106
d. W.), aus der Verwaltung der Landes-