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darmerie, Landarbeitshaus; $$ 124; 110, 142 d. W.),
81260 M. für Verwaltung der Kunststrassen,
42 700 M. für Landwirtschaft, Fischzucht, Bienen-
zucht, Bergbau. Die Ausgabe des Justiz-
ministeriums beträgt 1114630 M., darunter
53 480 M. für das Oberlandesgericht ($ 109 d. W.),
601200 M. für die Land- und Amtsgerichte,
103 430 M. für die Strafanstalt Dreibergen. Im
Verwaltungsbereiche des Ministeriums für geist-
liche Angelegenheiten sind die Ausgaben auf
585 670 M. veranschlagt, in dem des Unterrichts-
ministeriums auf 1 130 670 M. (darunter 493 210 M.
für die Landesuniversität, 574 120 M. für Schul-
anstalten), in dem des Medizinalministeriums auf
205 510 M., in dem des Staatsministeriums und des
Ministeriums des Auswärtigen auf 166 830 M., in
dem des Militärdepartements (Mecklenburgische
Spezial-Militärverwaltung) auf 59530 M.
Der zum Betriebe der Renterei gehörige bare
Betriebsfonds hat (Johannis 1907) eine Höhe von
2 762 500 M., das Vermögen der Renterei in Wert-
papieren beträgt nominell 1171400 M. ($ 106
d. W.).
Zweite Unterabteilung: Die ständischen Beihilfen.
Erster Unterabschnitt: Allgemeines.
8 93.
Schon seit dem 13. Jahrhundert bilden stän-
dische Beihilfen einen Hauptteil der landcesherr-
lichen Bareinnahmen. Diese Beihilfen wurden
Beden genannt und waren teils ordentliche, ihrem
Betrage nach feststehende, jährlich wiederkehrende,
teils ausserordentliche. speziell bewilligte. Abge-