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waren seit Jahren nicht mehr imstande, die Kosten
des Landesregimentes zu decken. Vielmehr be-
stand eine dauernde Notlage, welche die Re-
gierung im Jahre 1904 veranlasste, die Hilfe der
Stände weiter in Anspruch zu nehmen. Die zur
Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Renterei er-
forderliche Summe wurde auf 5—-600 000 M. jähr-
lich berechnet. Nach längeren Verhandlungen mit
den Ständen kam unter dem 26./27. Januar 1905
ein Kompromiss dahin zustande, dass die Landes-
herrschaft für die drei Jahre Johannis 1905/08 aus
der Landessteuerkase ein Aversum von
jährlich 3834000 M. als weitere Beihilfe zu
den Kosten des Landesregimentes erhalten, dafür
aber die Landessteuerkasse durch Überweisung
eines Teiles der Zinsen aus dem Eisenbahnsicher-
heitsfonds (88 115, 176 d. W.) entschädigt werden
solle. Allein dieser auf 3 Jahre bemessene Zuschuss
war nicht imstande, ein dauerndes Gleichgewicht
in der Renterei. herzustellen. In einem Reskripte
vom 13. November 1907 schlug daher die Landes-
herrschaft den Ständen vor, das Aversum von
384 000 M. jährlich fortzubewilligen, und zwar
— mit Rücksicht auf die zu erwartende Umge-
staltung der Verfassung — auf 2 Jahre bis Jo-
hannis 1910. Die Stände erkannten an, dass die
Renterei fortgesetzt mit grossen Schwierigkeiten
kämpfen müsse, und bewilligten das Aversum auf
die beantragte Höhe und Zeit.
Der Einfluss, den das Scheitern des Ver-
fassungsentwurfes von 1908 ($ 55 d. W.) und die
Nichtwiederbewilligung des Aversums seitens der
Stände auf die Renterei haben würde, ist nicht
abzusehen.