Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

‚Zweiter Abschnitt: Staatsgebiet und Staats- 
angehörigkeit. 
Erstes Kapitel: Staatsgebiet. 
Ss 5. 
Das Grossherzogtum Mecklenburg-Schwerin hat 
eine Grösse von 13 161,62 Quadratkilometern. Von 
dieser. Fläche entfallen auf die Domänen mit Ein- 
schluss der inkamerierten Güter 5 616,63; auf die 
ritterschaftlichen Güter 5 574,78; auf die Kloster- 
güter 450,26; auf die Städte und die städtischen 
Güter 1 519,95 Quadratkilometer. Die Bevölkerung 
betrug nach der Zählung vom 1. Dezember 1905 
625 045 Köpfe; 194 755 im Domanium, 117 946 in 
der Ritterschaft, 7786-in den Klostergütern, 290 136 
in den. Städten, 14 422 in den städtischen Gütern. 
In der Bevölkerungsdichtigkeit steht Mecklenburg- 
Schwerin mit 47,5 Einwohnern pro Quadratkilo- 
meter unter den deutschen Bundesstaaten an zweit- 
letzter Stelle (das Königreich Sachsen hat an- 
nähernd den gleichen Flächeninhalt und 4% Mil- 
lionen Einwohner!). Die Einwohnerzahl im Do- 
manium steht heute etwa auf derselben Höhe wie 
vor 25 Jahren, in der Ritterschaft mit den klöster- 
lichen Gebieten hat sie in der Zeit von 1850—1900 
um rund 25 000 Seelen abgenommen, in den Städten 
ist sie in den letzten 25 Jahren um rund 62 000 
Seelen gestiegen. 
Das Grossherzogtum Mecklenburg - Schwerin 
wird gebildet durch die Gebiete des Herzogtums 
Schwerin, des Herzogtums Güstrow, des Rostocker 
Distrikts, des Fürstentums Schwerin und der Herr-
	        
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