Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

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hauses für Ritter- und Landschaft und Seestadt 
Rostock 196 089 M. (8 110 d. W.) und des Ober- 
landesgerichtes für Ritter- undLandschaft und beide 
Seestädte 63 824 M. (8 109 d. W.), an den Land- 
kasten als Zuschuss zu den Kosten der Unter- 
haltung der Landeschausseeen 1 042 000 M. (8 175 
d. W.), zu den Kosten der laufenden Unterhaltung 
der Wasserwerke an der Elde, Havel und Stör 
152 030 M. ($ 174 d. W.). 
III. Endlich liegt der Landessteuerkasse die 
direkte Bestreitung zahlreicher Verwaltungskosten 
für Handel, Gewerbe und Industrie, Landwirt- 
schaft, Verkehrswege, Medizinalangelegenheiten, 
geistliche und Unterrichtsangelegenheiten, Wohl- 
tätigkeitszwecke ob. Eine Aufzählung aller hier- 
her gehörigen Positionen des Etats würde zu weit 
führen. 
Wegen der für Verzinsung und Abtragung von 
Landesschulden aufzuwendenden Mittel vergl. 
8 115 d.W. 
Die Ausgaben der Landessteuerkasse stellen 
sich im Etat 1908/09 auf 5 204 003 M. Demgegen- 
über beläuft sich die Gesamteinnahme auf 
5247 160 M., so dass ein etatmässiger Überschuss 
von 43 127 M. verbleibt. 
Fünfter Titel: Aktiva und Passiva des 
Staatsfiskus. 
8 115. 
Die Aktiva und Passiva des Staatsfiskus er- 
seben sich aus nachstehenden Übersichten:
	        
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