Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

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30. Mai 1855). Aus Arbeit der Blinden ist (im 
Jahre 1906/07) ein Verdienst von etwa 12300 M. 
erzielt worden. Als Landeshilfe zahlt die Landes- 
steuerkasse (für 1904/14) jährlich 37 200 M. Die 
Zahl der Zöglinge betrug (am 1. November 1907): 
&1. Bildungsfähige taubstumme Kinder werden in 
die Taubstummenanstalt zu Ludwigs- 
lust aufgenommen. Diese Anstalt erhält Zuschüsse 
aus der Renterei (für 1907/08: 14880 M.) und aus 
der Landessteuerkasse (19 693 M. jährlich). Auf 
Grund der V.O. vom 22. September 1902 findet 
jährlich eine Statistik der Taubstummen im Gross- 
herzogtum statt. 
Dritte Unterabteilung: Arbeitshäuser. 
8 142. 
Die Arbeitshäuser dienten früher zur Ver- 
wertung der Arbeitskraft arbeitsfähiger Armen. 
Die beiden Domanialarbeitshäuser Doberan und 
Wickendorf sind 1379 und 1902 aufgehoben wor- 
den. Durch V. O. V. O. vom 185. Mai 1890 und 
vom 20. Februar 1902 ist den Ortsarmenverbänden 
die Möglichkeit gewährt worden, arbeitsfähige Ob- 
dachlose und Arme im Laändarbeitshause zu 
Güstrow unterzubringen. Das Landarbeitshaus 
ist im Jahre 1817 eröffnet worden, die Land- 
arbeitshausordnung datiert vom 19. Januar 1871 
(abgeändert durch V. O. V.O. vom 23. Mai 1876, 
4. November 1381, 15. Oktober 1834, 9. April 
1897 betr. die Zwangserziehung Minderjähriger 
$ 14). Es ist eine landesherrlich - ständische An- 
stalt unter einer »dirigierenden Kommission«e von 
drei Mitgliedern, einem vom Landesherrn cr- 
nannten Dirigenten und zwei ständischen Depu-
	        
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