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30. Mai 1855). Aus Arbeit der Blinden ist (im
Jahre 1906/07) ein Verdienst von etwa 12300 M.
erzielt worden. Als Landeshilfe zahlt die Landes-
steuerkasse (für 1904/14) jährlich 37 200 M. Die
Zahl der Zöglinge betrug (am 1. November 1907):
&1. Bildungsfähige taubstumme Kinder werden in
die Taubstummenanstalt zu Ludwigs-
lust aufgenommen. Diese Anstalt erhält Zuschüsse
aus der Renterei (für 1907/08: 14880 M.) und aus
der Landessteuerkasse (19 693 M. jährlich). Auf
Grund der V.O. vom 22. September 1902 findet
jährlich eine Statistik der Taubstummen im Gross-
herzogtum statt.
Dritte Unterabteilung: Arbeitshäuser.
8 142.
Die Arbeitshäuser dienten früher zur Ver-
wertung der Arbeitskraft arbeitsfähiger Armen.
Die beiden Domanialarbeitshäuser Doberan und
Wickendorf sind 1379 und 1902 aufgehoben wor-
den. Durch V. O. V. O. vom 185. Mai 1890 und
vom 20. Februar 1902 ist den Ortsarmenverbänden
die Möglichkeit gewährt worden, arbeitsfähige Ob-
dachlose und Arme im Laändarbeitshause zu
Güstrow unterzubringen. Das Landarbeitshaus
ist im Jahre 1817 eröffnet worden, die Land-
arbeitshausordnung datiert vom 19. Januar 1871
(abgeändert durch V. O. V.O. vom 23. Mai 1876,
4. November 1381, 15. Oktober 1834, 9. April
1897 betr. die Zwangserziehung Minderjähriger
$ 14). Es ist eine landesherrlich - ständische An-
stalt unter einer »dirigierenden Kommission«e von
drei Mitgliedern, einem vom Landesherrn cr-
nannten Dirigenten und zwei ständischen Depu-