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(Ökonomie) vereinigt. Später wurden die Ökono-
mieen mit dem Ärar verschmolzen und in diesem
mitverwaltet.e. Wo sie ihre Selbständigkeit be-
wahrten (wie in Rostock, Güstrow, Parchim), wer-
den sie auch heute noch vom Ärar getrennt ver-
waltet (durch Ökonomen). Die Ökonomieen dienen
den Zwecken des Kirchenbaues, der Besoldung
von Geistlichen u. dergl. Der Pastor als solcher
hat in den Städten das Ärar und die Ökonomie
nicht zu verwalten. In der Seestadt Rostock wird
das Ärar durch Kirchenvorsteher und Beckenherm
unter Aufsicht des Rates, die Kirchenökonomie
durch einen Ökonomus unter Aufsicht von 4 Pro-
visoren (zwei grossherzoglichen und zwei rät-
lichen) verwaltet. In Wismar stehen die »geist-
lichen Hebungen« unter der Aufsicht einer beson-
deren Kommission. Auch in den Seestädten hat
der Landesherr als Oberbischof ein Aufsichts- und
Inspektionsrecht über das Kirchengut und dessen
Verwaltung. Die Revision der Kirchenärar-
rechnung erfolgt am Ende des Rechnungsjahres
bei Kirchen landesherrlichen Patronats durch den
Superintendenten und den Kirchensekretär (eine
Korrevision durch das zuständige Domanialamt),
bei Kirchen ständischen Patronats durch den
Privatpatron.
Dritte Unterabteilung: Das Pfarrgut.
8 150.
Das Pfarrgut, die Pfründe, ist zur Dotation der
Geistlichen und niederen Kirchendiener bec-
stimmt. Es besteht aus Grundstücken (Wohnung,
Ländereien), Ansprüchen auf wiederkehrende
Leistungen (Geld oder Naturalabgaben), Kapi-