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Landessteuerkasse einen Zuschuss, der für 1907/08
auf 104 627 M. bemessen war. Die zur Verfügung
stehenden Mittel werden hauptsächlich als Unter-
stützungen an die Gewerbeschulen (jährlich rund
105 000 M.) verwandt. Ferner besteht seit 1841
ein Grossherzoglicher Industriefonds zur Be-
förderung grösserer industrieller und kommerzieller
Unternehmungen. Aus dem Fonds werden durch
das Ministerium des Innern jährlich 18 Stipendien
a 300 M. vergeben, davon 12 an talentvolle Schüler
des Handwerks und Kunsthandwerks zum Besuche
von Fachschulen und 6 an Techniker zum Besuche
von technischen Hochschulen. Für die Hebung
des gewerblichen Unterrichts werden jährlich
etwa 19000 M. ausgegeben, das Grossherzogliche
Museum in Schwerin erhält für die kunstgewerb-
liche Abteilung jährlich 7000 M. Das Vermögen
des Fonds beträgt (Johannis 1907) 1 418 840 M.
Wegen Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom
29. Juli 1890; neue Fassung v. 29. September
1901, A. V. dazu vom 7. April 1891) vergl. $ 122
d. W.
Zweite Unterabteilung: Gewerbepolizei.
8 171.
Die Genehmigung zur Anlegung von Dampf-
kesseln ($ 24 G.O.) wird von der Gewerbekom-
mission erteilt, wenn ein Inhaber ortsobrigkeit-
licher Rechte selbst oder dessen Zeitpächter der-
selben bedarf, in allen übrigen Fällen von der
Obrigkeit des Ortes der Anlegung. Vor der Nach-
suchung der Genehmigung muss der Antragsteller
das Projekt der Anlage einer besonderen Kom-
mission in Schwerin (1863 eingesetzt), zwecks