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Die Wollmärkte in Güstrow haben für ganz
Norddeutschland eine grosse Bedeutung. Im Jahre
1907 wurden von 7500 angelieferten Doppelzentnern
Wolle 7150 Doppelzentner verkauft. Die Durch-
schnittspreise stellten sich pro Doppelzentner auf
345 M. für gewaschene und auf 186 M. für unge-
waschene Wolle. Die Zuckerindustrie ist im
Grossherzogtum durch 9 Zuckerfabriken (Güstrow,
Lübz, Malchin, Rostock, Stavenhagen, Tessin,
Teterow, Waren, Wismar) vertreten, die in der
Kampagne 1907/08: 7307 864, in der Kampagne
1906/07: 9 565 664 Zentner Rüben verarbeiteten.
Zuckerräffinerien gibt es im Grossherzogtum nicht.
Drittes Kapitel: Verkehr.
Erster Titel: Schiffahrt.
8 174.
Der Ostseestrand steht nicht im Eigentum des
Landesherrn, ist vielmehr — gemeinrechtlicher
Auffassung nach — dem Gemeingebrauch hin-
gegeben. Kraft seines Hoheitsrechtes kann aber
der Landesherr den Gemeingebrauch einschränken.
Neue Häfen dürfen nur mit landcesherrlicher
Genehmigung angelegt werden. Durch poli-
zeiliche Strandschutzbestimmungen ist vielfach
das Gehen, Fahren, die Entnahme von Sand
usw. verboten. Im Innern des Landes sind
die Flüsse durch Strombauten und andere Fluss-
verbesserungen nach Möglichkeit schiffbar ge-
macht. Die Schiffahrt, Flösscrei, der Unterhaltungs-
zustand und ungehinderte Wasscrabfluss ist für
einzelne Stromgebiete durch besondere Polizci-
ordnungen geregelt worden (für die Elbe durch
V.O. vom 24. März 1894 abgeändert durch V.O.