Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

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vom 4. Februar 1905; für Elde, Hävel und 
Stör nebst den dazu gehörigen schiffbaren Seeen, 
Kanälen und Schiffahrtswerken durch V.O. vom 
7. April 1891, Zusatz-V. O. vom 30. Dezember 
1905; für die Sude, Rögnitz und Krainke durch 
V.O. vom 14. Mai 1908). Schiffahrtsabgaben an 
den südlichen mecklenburgischen Wasserstrassen 
der Elde, Stör und Havel nebst den zugehörigen 
Kanälen werden nach der V.O. vom 26. April 
1901 (ergänzt und abgeändert durch V.O. vom 
15. April 1904 und vom 10. März 1906) erhoben. 
Die Wasserwerke der Elde und Stör mit den dazu 
gehörigen schiffbaren Seeen, Kanälen und Schiff- 
fahrtswerken, sowie die Schiffahrtsstrasse von 
Rostock bis Güstrow werden durch die — unter 
dem Ministerium des Innern stehende — Flussbau- 
verwaltungskommission in Schwerin verwaltet. 
Als Lokalbehörden sind 3 Flussbauinspektionen 
eingesetzt. Für das Jahr 1908/09 sind an Kosten 
der laufenden Unterhaltung der 'Wasserwerke an 
der Elde, Havel und Stör fast 150 000 M. von der 
Landessteuerkasse zu tragen. 
Der Schleusenverkehr auf der Elde, Stör und 
Havel ist ein recht reger. Im Jahre 1906 gingen 
durch 10 Hauptschleusen 4390 Fahrzeuge und 
4744 Flösse. Der Schiffahrtsverkehr des Seehafens 
Warnemünde belief sich im Jahre 1906 auf 2842 
angekommene und 2852 ausgegangene Schiffe, des 
Seehafens Wismar auf 812 bezhw. 828. Die Schiffe 
des Auslandes trugen die russische, schwedische, 
norwegische. dänische, englische, niederländische 
und belgische Flagge. In Rostock waren (am 
1. Januar 1907) beheimatet 40 Schiffe (davon 32 
Dampfer), in Wismar 24 (davon 18 Dampfer).
	        
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