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vom 4. Februar 1905; für Elde, Hävel und
Stör nebst den dazu gehörigen schiffbaren Seeen,
Kanälen und Schiffahrtswerken durch V.O. vom
7. April 1891, Zusatz-V. O. vom 30. Dezember
1905; für die Sude, Rögnitz und Krainke durch
V.O. vom 14. Mai 1908). Schiffahrtsabgaben an
den südlichen mecklenburgischen Wasserstrassen
der Elde, Stör und Havel nebst den zugehörigen
Kanälen werden nach der V.O. vom 26. April
1901 (ergänzt und abgeändert durch V.O. vom
15. April 1904 und vom 10. März 1906) erhoben.
Die Wasserwerke der Elde und Stör mit den dazu
gehörigen schiffbaren Seeen, Kanälen und Schiff-
fahrtswerken, sowie die Schiffahrtsstrasse von
Rostock bis Güstrow werden durch die — unter
dem Ministerium des Innern stehende — Flussbau-
verwaltungskommission in Schwerin verwaltet.
Als Lokalbehörden sind 3 Flussbauinspektionen
eingesetzt. Für das Jahr 1908/09 sind an Kosten
der laufenden Unterhaltung der 'Wasserwerke an
der Elde, Havel und Stör fast 150 000 M. von der
Landessteuerkasse zu tragen.
Der Schleusenverkehr auf der Elde, Stör und
Havel ist ein recht reger. Im Jahre 1906 gingen
durch 10 Hauptschleusen 4390 Fahrzeuge und
4744 Flösse. Der Schiffahrtsverkehr des Seehafens
Warnemünde belief sich im Jahre 1906 auf 2842
angekommene und 2852 ausgegangene Schiffe, des
Seehafens Wismar auf 812 bezhw. 828. Die Schiffe
des Auslandes trugen die russische, schwedische,
norwegische. dänische, englische, niederländische
und belgische Flagge. In Rostock waren (am
1. Januar 1907) beheimatet 40 Schiffe (davon 32
Dampfer), in Wismar 24 (davon 18 Dampfer).