Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

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Die Berufs- und Gewerbezählung v. 14. Juni 
1895 (die Ergebnisse der letzten Zählung vom Juni 
1907 sind noch nicht veröffentlicht) ergab für 
283 269 Personen (Erwerbstätige, Angehörige und 
dienende) als Hauptberufstätigkeit die Landwirt- 
schaft, Gärtnerei und Tierzucht. 
Unter den kultivierten Feldfrüchten stehen 
obenan Weizen, Roggen, Hafer, Gerste, Zucker- 
rüben, Kartoffeln, Hülsenfrüchte, Futterpflanzen. 
Die alte Dreifelderwirtschaft (Winterkorn, 
Sommerkorn, Brache) ist um die Mitte des 18. 
Jahrhunderts ersetzt durch die Koppelwirtschaft 
(Schlagwirtschaft), die sich von Holstein aus öst- 
lich weiter verbreitete, und durch Feldwechsel- 
weide am Schlusse der Fruchtfolge vor der Brache 
gekennzeichnet wird. Der reine Fruchtwechsel im 
Sinne Albrecht Thaerss, der in der Folge 
Winterung, Hackfrucht, Sommerung, Klee oder 
Hülsenfrucht seinen Ausdruck findet, ist nur ver- 
einzelt in intensiven Zuckerrübenwirtschaften an- 
zutreffen. Vielfach herrscht bei günstigen Wiesen- 
verhältnissen auf dem Felde die Körnerwirtschaft 
vor, welche die Thaer’schen Grundsätze nach 
Möglichkeit dem Betriebe anzupassen versucht hat, 
ohne sich streng an Sie zu binden. Vermchrte 
Stalldüngererzeugung durch stärkere und bessere 
Viehhaltung und die Verwendung künstlichen 
Düngers lassen manche Härten der Fruchtiolge 
leichter überwinden.
	        
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