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Zweiter Titel: Behörden, Anstalten und
Vereine zu landwirtschaftlichen Zwecken.
sS 179.
Die Landwirtschaftssachen nebst den gutsherr-
lichen, bäuerlichen und Tagelöhnerverhältnissen,
sowie die landwirtschaftlichen Gesellschaften ge-
hören zum Ressort des Ministeriums des Innern.
Nach Bek. vom 4. März 1892 ist ein Landwirt-
schaftsrat in Schwerin eingesetzt worden, der die
Bestimmung hat, in den die Landwirtschaft be-
rührenden Fragen der Gesetzgebung und Ver-
waltung den Ministerien beirätig zu sein; auch in
solchen Fragen durch selbständige Anträge an
die Ministerien die landwirtschaftlichen Interessen
zu vertreten. Er besteht aus 9 Mitgliedern, von
denen 3 durch das Ministerium des Innern zu be-
rufen, 3 vom Patriotischen Verein und 3 vom Ver-
eine kleiner Landwirte zu wählen sind.
Zum Zwecke der Vermehrung des mittleren
und kleineren Grundbesitzes auf dem platten Lande,
insbesondere im Gebiete der Ritterschaft, ist durch
V.O. vom 24. Mai 1898 eine Ansiedelungskom-
mission: mit dem Sitze in Schwerin (5 Mitglieder)
errichtet. Diese Kommission besorgt und ver-
mittelt auf Antrag von Besitzern ritterschaftlicher
Güter die Einrichtung von mittleren und kleineren
Grundbesitzstellen auf solchen Gütern, die Par-
zellierung von ritterschaftlichen Gütern und die
Errichtung von Dorfschaften und Gemeinden auf
denselben.
Die Mecklenburgische Hypotheken- und Wech-
selbank hat einen Fonds von 2 Millionen Mark zur