Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

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Verfügung gestellte. Aus diesen Fonds werden 
Anleihen für neu begründete ländliche Büdnereien 
und Häuslereien in allen Landesteilen zum jähr- 
lichen Zinsfuse von 3% gewährt (Bek. vom 
50. April 1908). 
Der wissenschaftlichen Begutachtung und 
Forschung dient die landwirtschaftliche Versuchs- 
station zu Rostock (Bek. vom 16. März 1875), mit 
der eine Auskunftsstelle für Pflanzenschutz ver- 
bunden ist (Bek. vom 18. Mai 1898). Zu den 
Unterhaltungskosten der Versuchsstation trägt die 
Landessteuerkasse jährlich 18000 M. bei. 
Zur Förderung landwirtschaftlicher Bildung 
ist eine Ackerbauschule in Dargun errichtet, die 
seit 1896 in die landesherrliche Verwaltung über- 
nommen ist (Bek. vom 28. Oktober 1896). Die 
Schule erhält einen jährlichen Zuschuss von 
3000 M. aus den Mitteln der Landessteuerkasse, 
wird aber im übrigen aus landesherrlichen Mitteln 
unterhalten. Eine städtische, staatlich unterstützte, 
landwirtschaftliche Schule besteht in Lübz. 
Zur Aufbesserung des Zustandes der länd- 
lichen Bevölkerung im Grossherzogtum ist ein 
Fonds gegründet worden (Gründungsakte vom 
20, Mai 1895), dessen Vermögen im Jahre 1907 
über 259 000 M. betrug. Aus dem Fonds erhalten 
Beihilfe u. a. die Ackerbauschule in Dargun 
(8000 M. jährlich) und der Verein kleinerer Land- 
wirte (1000 M. jährlich). 
Die bedeutendsten landwirtschaftlichen Vereine 
sind der mecklenburgische patriotische Verein (ge- 
gründet 1817) mit dem Zweck auf Vercdcelung der 
Erzeugnisse und auf sittliche Bildung der Arbeiter
	        
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