Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

Vorwort. 
Das vorliegende Werk enthält den Versuch 
einer Darstellung des mecklenburgisch - schwerin- 
schen Staats- und Verwaltungsrechtes in einer auch 
dem gebildeten Nichtjuristen verständlichen Form. 
Eine erschöpfende Bearbeitung des Stoffes war 
durch die in Raum und Zeit gesteckten Grenzen 
unmöglich gemacht. Es musste daher, nament- 
lich im Verwaltungsrechte, das Material gesichtet 
werden. Ich habe mich bemüht, die Darstellung 
auf dasjenige, was auch für den Nichtjuristen 
Interesse bietet, zu beschränken. Die juristisch 
gebildeten Leser, insbesondere in meinem engeren 
Jleimatlande wollen aus der Tatsache, dass manche 
Materien nicht, oder nur kurz behandelt sind, nicht 
schliessen, dass mir Einzelheiten unbekannt oder 
unverständlich geblieben sind. 
Historische Erörterungen liessen sich nicht um- 
gehen. Wie jedes Recht das Ergebnis geschicht- 
licher Entwickelung ist, so vor allem unser ein- 
heimisches öffentliches. 
Die Behandlung wissenschaftlicher Streitfragen 
erschien — nach der Bestimmung dieses Werkes 
— unzweckmässig. Aus demselben Grunde fehlen 
Literaturnachweise.
	        
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