Full text: Der Einfluß des Krieges auf die Hauptverträge des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

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kündigen oder sie setzen stillschweigend das Vertragsverhältnis 
fort. 
s) Das Gesinde. 
Was endlich die Dienstboten betrifft, so sind für sie nach 
Art. 95 EG. BGB. die landesgesetzlichen Gesindeordnungen, z. B. die 
preußische von 1810, mit ihren Kündigungsvorschriften maßgebend. 
Wird aber der Dienstbote zum Heeresdienst einberufen, so ist das 
als ein wichtiger Grund zur sofortigen Entlassung anzusehen. Nicht 
zulässig ist dies jedoch bei der Einziehung des Dienstherrn; denn 
auch ohne ihn wird — abgesehen vom Junggesellen, bei dem die 
fristlose Kündigung aus dem Gesichtspunkt der unvberschuldeten 
Unmöglichkeit gerechtfertigt ist — der Haushalt weitergeführt. 
Ebenso auch dann nicht, wenn der Haushalt eingeschränkt werden 
muß. § 626 BGB. greift hier nur ein, wenn der Krieg und seine 
Folgen auf die besonderen Verhältnisse des Dienstherrn so schlimm 
eingwirkt habenue), daß ihm nach Treu und Glauben die Fort- 
setzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden 
kann. Entläßt er ohne diese Voraussetzungen den Dienstboten, so 
kommt er in Annahmeverzug (§ 615, 293 BGB.). 
5) Freiwillige Stellung. 
Bei unseren Betrachtungen tritt uns Antwort heischend noch 
eine ganz neue Frage entgegen: die der freiwilligen Stellung. 
Daß sie von erheblicher Bedeutung bei den etwa zwei Millionen 
freiwilligen Meldungen ist, kann nicht bezweifelt werden; denn 
dem, der diesen Schritt tut, wird es in den meisten Fällen 
unmöglich werden, seinen Vertragspflichten nachzukommen. So 
gipfelt denn die Untersuchung in der Frage, ob die durch den 
freiwilligen Eintritt ins Heer herbeigeführte Unmöglichkeit ver- 
schuldet ist oder nicht. 
Eine allgemeine Antwort läßt sich nicht geben. Bei der 
Beurteilung muß besondere Rücksicht auf den einzelnen Krieg. 
genommen werden. 
Als wir vor einer Reihe von Jahren den Herero= und 
Hottentottenaufstand in Deutsch-Südwestafrika niederwerfen mußten, 
zog es manchen hinaus in den unbekannten Erdteil aus Liebe 
  
  
116) Ebenso Schneider, DJZ. 1914 S. 1035.
	        
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