Full text: Der Einfluß des Krieges auf die Hauptverträge des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Für die Waren selbst kommen die Aus= und Durchfuhr- 
verbote und die Verbote über die Verwendung der für das Heer 
notwendigen Gegenstände vom 31. Juli 1914 in Betracht. 
3. Dienstvertrag. 
Er wird berührt von der schon oben erwähnten Verordnung 
vom 10. September 1914 über die Wettbewerbsklausel der 
Handlungsgehilfen und von dem Gesetz, betr. Ausnahmen von 
den Beschäftigungsbeschränkungen gewerblicher Arbeiter, vom 
4. August 1914 (RcBl. S. 333). Danach kann für die Dauer 
des Krieges der Reichskanzler allgemein oder für bestimmte Be- 
zirke oder für bestimmte Arten von Anlagen und, soweit er nicht 
Bestimmungen erläßt, die höhere Verwaltungsbehörde auf Antrag 
Ausnahmen gestatten von den Beschränkungen der Arbeitszeit der 
Kinder (§ 135 GO.), jugendlichen Arbeiter 136 GO.) und der 
Arbeiterinnen (6 137 GO.), und zwar für die letzten beiden 
Gruppen auch bei Beschäftigung außerhalb des Betriebs, wenn 
die Beschäftigung im Betrieb selbst nur „eine kürzere Zeit“ des 
Tages in Anspruch nimmt E 137a II GO.). Entsprechend wird 
dies auf die in § 154a GO. genannten Besitzer und Arbeiter 
von Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten und unterirdisch 
betriebenen Brüchen oder Gruben angewandt. Und ebenso können 
Ausnahmen von den auf Grund der §# 120e, 120f, 139a GO. 
vom Bundesrat erlassenen Bestimmungen zugelassen werden. 
4. Gesellschaft. 
Hier bestimmen die Bundesratsverordnungen vom 19. August 
und 25. September 1914, daß sowohl die inländischen Gesell- 
schaften, welche die Befriedigung des aus Anlaß des gegen- 
wärtigen Krieges hervortretenden geschäftlichen Kreditbedürf- 
nisses bezwecken, als auch die, welche die Befriedigung eines wirt- 
schaftlichen Kreditbedürfnisses oder die Beschaffung, Verteilung 
und Verwertung von Rohstoffen für die Landesverteidigung zum 
Zweck haben, von der Reichsstempelabgabe befreit sind. 
Den schönsten Sieg in diesem Kriege durfte das deutsche 
Volk in der Reichstagssitzung vom 4. August erleben, in der unser 
Kaiser das denkwürdige Wort sprach: 
Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur Deutsche.
	        
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