Full text: Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

104 III. Verwaltung des Deutschen Reiches. 
ihrer Reichsstellen, wie in Preußen die einzelnen Minister, be- 
stehen also bisher im Reiche nicht. Durch Gesetz vom 17. März 1878 
(Rul. S.7) ist ferner zugelassen, daß für den ganzen Umfang 
der Obliegenheiten des Reichskanzlers ein Stellvertreter all- 
gemein ernannt werden kann. Auch können die Vorstände der 
einzelnen Reichsämter mit der Stellvertretung des Reichskanzlers 
bezüglich ihres Amtszweiges betraut werden. Dabei ist jedoch 
dem Kanzler unbenommen, auch während der Dauer der Stell- 
vertretung jederzeit in die Verwaltung einzugreifen. Die Reichs- 
kanzlei mit einem Unterstaatssekretär an der Spitze hat als 
Zentralbureau des Reichskanzlers dessen amtlichen Verkehr mit 
den einzelnen Reichsämtern zu vermitteln. 
Der Reichskanzler hat im Namen des Kaisers die Vorlagen 
an den Reichstag zu bringen; seiner Gegenzeichnung bedürfen 
auch alle Anordnungen und Verfügungen des Kaisers. Der 
Reichskanzler ist zugleich der Vertreter der Preußischen Staats- 
regierung im Bundesrate, dessen Vorsitz er führt und dessen 
Geschäfte er leitet (Art. 15). 
Die einzelnen Reichsämter, die übrigens zum größten 
Teile bereits Erwähnung gefunden haben, sind: 
1. das Reichsamt des Innern, mit einem „Staatssekretär 
des Innern“ an der Spitze. Als „Bundeskanzleramt“ bezw. 
seit 1871 „Reichskanzleramt“ diente es zunächst für die Leitung 
der gesamten dem Kanzler unterstehenden Obliegenheiten, mit 
alleiniger Ausnahme der Auswärtigen Angelegenheiten. Das 
Bedürfnis, für die einzelnen Gebiete der Reichsverwaltung be- 
sondere Reichsämter zu schaffen, ließ im Laufe der Jahre die 
nachstehend unter 3 bis 14 aufgeführten Reichsämter entstehen. 
Dem Amt verblieb somit der umfassende Kreis aller Reichs- 
angelegenheiten, für welche nicht besondere Reichsämter bestanden. 
Es wurde aber damit eine diesen Reichsämtern gleichgeordnete 
Behörde und erhielt dementsprechend 1879 seinen nunmehrigen 
Namen.
	        
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