Full text: Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

3. Vom Landtage. 125 
Die Mitglieder beider Kammern genießen während der 
Tagung des Landtags freie Fahrt auf den Eisenbahnen 
zwischen Berlin und ihrem Wohnorte. 
Über die geplanten Abänderungen in der Zusammensetzung 
des Herrenhauses siehe Nachtrag S. 223. 
B. Die Zusammensetzung des Hauses der 
Abgeordneten. 
Das Haus der Abgeordneten besteht aus den von dem 
Volke gewählten Vertretern. Vor 1866 betrug deren Zahl 
352; sie ist 1866 durch den Hinzutritt der neuen Provinzen 
um 80 Stimmen, 1876 um eine Stimme von Lauenburg 
und seit 1. Oktober 1906 infolge Zunahme der Bevölkerung um 
10 weitere Stimmen auf 443 erhöht worden. 
Für die Wahlen der Abgeordneten sowie der Gemeinde- 
vertreter in den meisten Städten und Gemeinden (s. S. 201) 
ist im vollsten Gegensatze zu der unmittelbaren (direkten) 
geheimen und gleichen Reichstagswahl (s. S. 55) bisher eine 
mittelbare (indirekte) Dreiklassen wahl unter öffentlicher 
und mündlicher Stimmgabe vorgesehen. Nach diesem in der 
Folge entfallenden (s. S. 16) sog. Dreiklassenwahlsystem wählen 
Urwähler nur Wahlmänner, und erst diese die Abgeordneten. 
Auf je 250 Seelen wird ein Wahlmann aus der Zahl der 
stimmberechtigten Urwähler des Urwahlbezirkes gewählt, es 
ist jedoch nicht notwendig, daß die Wahlmänner derselben Ab- 
teilung angehören; die einzelnen Wahlkreise sind durch Gesetz 
festgestellt. Die Urwähler zerfallen nach ihren direkten Staats- 
und Kommunal= (Provinzial-, Bezirks-, Kreis= und Gemeinde-) 
Steuern in drei Abteilungen und zwar in Höchst-, Mittel= und 
Niedrigstbesteuerte; jede Abteilung umfaßt je ein gleiches 
Drittel des Gesamtsteuerertrages aller Urwähler im Wahlkreise. 
In der dritten Abteilung sind die am niedrigsten be- 
steuerten Urwähler und alle diejenigen vereinigt, welche gar 
Schubart. Verfaslung 26. Auflage. 9
	        
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