Full text: Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

150 VII. Die Verwaltung des Preußischen Staates. 
durch Erhöhung oder Verringerung der Einheitsziffer des 
Steuersatzes beliebig geändert werden. Wenn hierbei durch 
Abänderung der Einheitsziffer des Steuersatzes von Jahr zu. 
Jahr der Steuerertrag wechselt und somit die direkte Steuer 
beweglich gestaltet wird, so neunt man dies eine Quotisierung 
der Steuer. Diese vorgängige Feststellung des Sollbetrages der 
Steuer und dessen Quotisierung verhindert eine Überbürdung 
mit direkten Steuern und bewirkt, daß nicht mehr an direkten 
Steuern erhoben wird, als zur Deckung des Bedürfnisses des 
Staates oder der Kommune erforderlich ist. 
Bei den indirekten Steuern (den Zöllen, Verbrauchs- 
und Stempelsteuern) kann dagegen die Höhe des Steuer- 
ertrages im voraus weder bestimmt noch begrenzt werden. 
Der Ertrag kann nicht vorher bestimmt werden, weil im 
voraus nicht die Menge der zur Besteuerung gelangenden 
Gegenstände, sondern nur der tarifmäßige Einheitssatz der 
Steuer festgesetzt ist; der Ertrag kann ferner nicht fest be- 
grenzt werden, weil die Steuer bei jedem steuerpflichtigen 
Objekte zur Anwendung gelangen muß. Die Einnahmen aus 
den indirekten Steuern werden daher bei Aufstellung des Etats 
nur nach dem Durchschnitt der letzten Jahre annähernd geschätzt 
und unterliegen bei den wechselnden Zeitläufen oft erheb- 
lichen Schwankungen (S. 66). Ebensowenig eignen sich die 
indirekten Steuern dazu, durch eine jährliche Anderung der 
Höhe des Zollsatzes wie die direkten Steuern beweglich 
gestaltet zu werden. Erlitte z. B. der Kaffeezoll alljährlich 
eine Veränderung, so würde dem Handel in diesem Artikel die 
zuverlässige Grundlage entzogen, die Gewinnsucht würde entfesselt 
werden, dem Verbraucher aber schwerlich ein Vorteil erwachsen. 
Da das Reich, wie wir gesehen haben (s. S. 66), die 
wichtigsten indirekten Steuern als eigene unmittelbare Ein- 
nahmen in Anspruch genommen hat, so beruht der preußische 
Staatshaushalt wesentlich auf dem direkten Steuersysteme.
	        
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