Full text: Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

10    1. Geschichte der Verfassung des Deutschen Reiches. 
das engere Bundesverhältnis anzuerkennen, das Preußen mit 
den Staaten nördlich vom Main begründen würde, und war 
auch damit einderstanden, daß die südlich vom Main gelegenen 
Staaten mit dem Norddeutschen Bunde in eine engere nationale 
Verbindung traten; es gab endlich seine Ansprüche auf Schles- 
wig-Holstein zugunsten Preußens auf. 
          So war der alte Widerstreit zwischen Preußen und 
Österreich, welcher so lange Zeit für Deutschland verderblich 
gewesen war, beseitigt und für Deutschlands Neugestaltung ein 
sicherer Boden gewonnen. 
      An die Stelle des bisherigen Deutschen Bundes trat 
nun zunächst der neu errichtete Norddeutsche Bund. 
Sein innerer Ausbau war die nächste Aufgabe; hierzu 
wurden die sämtlichen Bevollmächtigten der nördlich vom 
Main gelegenen Staaten nach Berlin berufen und ihnen der 
Entwurf einer „Verfassung für den Norddeutschen 
Bund“ vorgelegt. Der Entwurf ging sodann an den kon- 
stituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes, 
welcher aus allgemeinen Wahlen innerhalb des ganzen Bundes- 
gebietes hervorgegangen war, und wurde mit geringen 
Anderungen angenommen. Die so vereinbarte Verfassung 
des Norddeutschen Bundes schuf unter den ihm zugehörigen 
Staaten eine ganz anders lebensvolle und festgefügte Einigung, 
als sie der frühere Deutsche Bund gewährt hatte; sie begründete 
einen der gewaltigsten Fortschritte im nationalen Leben der 
Deutschen, wie sie ihn vor dem Jahre 1866 kaum zu erhoffen 
gewagt hatten. 
            Noch aber fehlte eins zur Vollendung des Baues: die 
Vereinigung mit den südlich des Mains gelegenen deutschen 
Staaten: Bayern, Württemberg, Baden und dem südlichen 
Teile von Hessen (der nördlich vom Main gelegene Teil Hessens 
gehörte bereits zum Norddeutschen Bunde). Der Artikel 79 
der Verfassung des Norddeutschen Bundes baute zwar hier eine
	        
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