Full text: Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

           I. Geschichte der Verfassung des Deutschen Reiches. 11 
Brücke über den Main“, indem er bestimmte, daß der Eintritt 
der süddeutschen Staaten oder eines derselben in den Bund auf 
Vorschlag des Bundespräsidiums im Wege der Gesetzgebung er- 
folgen könne. Außerdem waren die süddeutschen Staaten mit 
dem Norddeutschen Bunde durch ein Schutz= und Trutzbündnis 
verbunden, in welchem sie sich für den Fall eines Verteidigungs- 
krieges unter Wahrung des Bestandes („Integrität") ihrer Gebiete 
verpflichteten, ihre Truppen unter den Oberbefehl des Königs 
von Preußen zu stellen. Aber nicht nur für den Fall eines 
Krieges, auch für die Zeiten des Friedens ward ein Band ge- 
schaffen, das Süddeutschland fest mit dem Norden verknüpfte. 
Der Zollverein, der zwischen fast sämtlichen deutschen Staaten 
bestanden hatte, war im Jahre 1866 nach dem Grundsatze, daß 
der Krieg alle bestehenden Verträge zwischen den kriegführenden 
Staaten zerreißt, hinfällig geworden. Nach dem Friedensschlusse 
stellte der Norddeutsche Bund durch besondere Verträge mit den 
einzelnen süddeutschen Staaten die frühere Zolleinigung wieder 
her. Diese Zollverträge, welche am 1. Januar 1868 in Kraft 
traten, enthielten aber eine tief einschneidende Neuerung; es 
wurde nämlich nicht nur ein Zollbundesrat aus Bevollmächtigten 
der sämtlichen deutschen Staaten gebildet, sondern auch ein Zoll- 
parlament eingesetzt, in welchem die Volksvertreter aller deutschen 
Stämme vereinigt waren. So sah Berlin im Frühjahr 1868 
in dem ersten Zollparlamente zum ersten Male eine parla- 
mentarische Vertretung des gesamten deutschen Volkes in seinen 
Mauern. Freilich war die Zuständigkeit des Zollparlaments 
zunächst auf rein wirtschaftliche Fragen beschränkt, also auf das 
Gebiet der Zoll- und Handelssachen. 
         Da brach im Jahre 1870 der von Frankreich freventlich 
heraufbeschworene Krieg aus; er fand das deutsche Volk als 
Ein Volk von Brüdern, Nord und Süd treu zusammen- 
haltend im Kampfe gegen den gemeinsamen Feind. Die 
Heldentaten seiner wehrhaften Männer und der Siegeslauf
	        
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