Full text: Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

4. Das Landwirtschaftsministerium. 171 
1917 auf 88,9 Millionen J—# veranschlagt. Die Domänen- 
verwaltung ergibt für 1917 20,9 Millionen Überschuß. 
Hierbei sind die Erträge aus den dem Staate gehörigen, teils 
verpachteten, teils selbst bewirtschafteten Torfmooren, Weingütern 
(in den Regierungsbezirken Trier, Wiesbaden und Coblenzy), 
Mühlen, Fischereien, Mineralbrunnen (z. B. Fachingen, Nieder- 
selters), Bädern (z. B. Ems, Langenschwalbach, Norderney) ein- 
begriffen. 
  
5. Das Ministerium der geistlichen und Unterrichts- 
Angelegenheiten. 
Das Kultusministerium, ursprünglich eine Abteilung des 
Ministeriums des Innern, ist 1817 als selbständiges Ministerium 
errichtet worden. Ihm liegt die Pflege der geistigen Güter 
des Lebens ob; Kirche und Schule, Kunst und Wissenschaft 
finden hier ihre Vertretung. Das Ministerium besteht aus 
3 Abteilungen: 
A. für die geistlichen Angelegenheiten; B. für Unterrichts- 
angelegenheiten, die seit 1882 in zwei Abteilungen geteilt sind. 
Seit 1911 ist die Medizinalverwaltung vom Kultus- 
ministerium auf das Ministerium des Innern übergegangen 
und sein Name dementsprechend geändert (s. S. 192). 
A. Die Abteilung für die geistlichen Angelegen- 
heiten bildet die höchste Stelle in den kirchlichen Sachen so- 
wohl der evangelischen wie der katholischen Kirche, und zwar 
bei der katholischen sowohl in den inneren als in den äußeren 
Angelegenheiten des Kirchenwesens, bei der evangelischen Kirche 
nur in den äußeren Geschäften (also namentlich bezüglich der 
Aufsicht über das Kirchenvermögen). Die evangelische Kirche 
hatte 1910 in Preußen 24,8 Millionen Anhänger, die katholische 
14,5 Millionen; Juden gab es über 400000. 
Die oberste geistliche Zentralbehörde in den inneren evan- 
gelischen Kirchensachen (Gottesdienst, Seelsorge, Kirchen-
	        
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