Full text: Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

12 I1. Geschichte der Verfafsung des Deutschen Reiches. 
seiner Heere hoben das Volk zu hohem und stolzem National- 
gefühl und drängten die süddeutschen Regierungen, einen 
engeren Anschluß an Norddeutschland zur Herstellung eines 
einheitlichen, großen und starken Reiches zu suchen. 
Diese Einigung mit den süddeutschen Staaten wurde 
ohne wesentliche Schwierigkeiten erreicht; jedoch mußten den 
Königreichen Bayern und Württemberg in manchen — und 
zum Teil nicht unerheblichen — Punkten Sonderrechte zu- 
gestanden werden (s. S. 17). Gleichzeitig erging auf Anregung 
des Königs von Bayern von den deutschen Fürsten und Freien 
Städten an den König von Preußen der einmütige Ruf, 
mit Herstellung des Deutschen Reiches auch die seit mehr als 
60 Jahren ruhende deutsche Kaiserwürde wieder zu erneuern 
und zu übernehmen. Diesem Rufe Folge leistend, nahm König 
Wilhelm von Preußen am 18. Januar 1871 im Schlosse zu 
Versailles die erbliche Würde eines Deutschen Kaisers mit 
dem Wunsche an, daß „Gott den Trägern der Kaiser- 
krone verleihen wolle, allzeit Mehrer des Reiches 
zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern 
an den Gütern und Gaben des Friedens auf dem Ge- 
biete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung“. 
Am 17. März 1871 trat sodann zu Berlin der erste 
Deutsche Reichstag zusammen. Ihm wurde die „Verfassungs- 
urkunde für das Deutsche Reich“ zur Genehmigung vorgelegt; 
sie enthielt — mit einer Ausnahme — keine Abänderungen 
des bestehenden Verfassungsrechtes, faßte vielmehr nur die in 
den einzelnen Verträgen mit den süddeutschen Staaten und 
in der Verfassung des Norddeutschen Bundes zerstreuten Be- 
stimmungen einheitlich zusammen. Diese Verfassung ist durch 
das Gesetz vom 16. April 1871 „betreffend die Verfassung 
des Deutschen Reiches“ zur Einführung gelangt (s. Anlage)j. 
Durch den Friedensschluß zu Frankfurt a. M. vom 
10. Mai 1871 wurde Elsaß-Lothringen mit dem Deutschen Reiche
	        
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