214 VII. Die Verwaltung des Preußischen Staates.
Gewerbe überwiesen worden (s. S. 211). Dem Ministerium
unterstehen die Eisenbahnen und die allgemeine Bauverwaltung.
Für das Eisenbahnwesen bestehen 7 Abteilungen u. zw. für
I. Bau (für alle technischen Angelegenheiten); II. Verkehr;
IV. Verwaltung; V. Finanz; VI. Maschinen; VII. Betrieb.
Hierzu ist im Kriege seit 1917 eine Kriegs-Betriebs-
abteilung getreten, in der auch die übrigen deutschen Staats-
bahnen vertreten sind.
Die Abteilung III ist die „allgemeine Bauverwaltung“
mit einer „Wasserbau-“ und „Hochbau-“ Abteilung und hat das
Land-, Wasser= und Wegebauwesen unter sich.
Für die fünf Eisenbahnabteilungen und die Bauverwaltung
ist je ein Unterstaatssekretär bestellt.
A. Die Abteilungen für das Eisenbahnwesen.
Ursprünglich war der Eisenbahnbetrieb in Preußen aus-
schließlich der Privattätigkeit überlassen, wobei der Staat
mehrfach durch Übernahme von Zinsgarantien (s. S. 130)
den Ausbau des Eisenbahnnetzes zu fördern suchte. Gegen
1850 trat der Staat sodann selbst als Eisenbahnunternehmer
auf, indem er teils für eigene Rechnung Strecken baute oder
erwarb (z. B. die Ostbahn bezw. Niederschlesisch-Märkische
Eisenbahn), teils Privatbahnen für Rechnung der Gesellschaften
in Staatsbetrieb nahm (so 1851 die Bergisch-Märkische und
1857 die Oberschlesische Bahn). Dabei stattete der Staat
auch die von Natur minder begünstigten Landesteile mit
neuen Verkehrswegen aus, da für deren Bau wegen mangelnder
Rentabilität Unternehmer nicht zu finden waren. So ent-
standen in Preußen Staats= und Privatbahnen nebeneinander,
wobei der Staatsbesitz wachsend zunahm, insbesondere auch durch
das Bahnnetz der 1866 einverleibten Staaten. (Das sog.
gemischte System.) 1870 umfaßte das preußische Staats-
eisenbahnnetz 3442 km. Die Notlage verschiedener zu einem
selbständigen Betriebe wenig geeigneter Privatbahnen (u. a. Halle-