Full text: Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

3.           Die Zentralorgane der Reichsgewalt. (Bundesrat.) 51 
an der Regierungsgewalt des Reiches zu bieten, ist der Bundesrat 
geschaffen worden; er knüpft zwar an den früheren Deutschen 
  
Bundestag an, ist aber in Wirklichkeit eine ganz anders 
lebensvolle Schöpfung mit viel größerer Zuständigkeit. 
        Die Abmessung des Stimmenverhältnisses der einzelnen 
Staaten berücksichtigt deren verschiedene Größe. Schon im 
ehemaligen Frankfurter Bundestage bestand diese ungleiche Ver- 
teilung der Stimmen; das damalige (heute allerdings durch- 
aus veraltele) Stimmenverhältnis ist bisher beibchalten worden. 
Dabei wurden dem Preußischen Staate die Stimmen der 
1866 mit Preußen vereinigten Gebiete Hannover, Kurhessen, 
Holstein, Nassau und Frankfurt a. M. hinzugerechnet, sodaß 
Preußen 17 Stimmen führt. Nachdem Preußen vertraglich 
seit 1867 die gesamte innere Verwaltung der Fürstentümer 
Waldeck und Pyrmont übernommen hat, verfügt es auch über 
diese Stimme. Es haben ferner Bayern 6, Sachsen und Württem- 
berg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg-Schwerin und 
Braunschweig je 2, die übrigen Staaten je 1 Stimme. 
          Das Reichsland Elsaß-Lothringen, das im Bundesrate 
seit 1879 mit lediglich beratender Stimme (konsultativem 
Votum) zugelassen war, hat 1911 anläßlich seiner Verfassungs- 
änderung 3 Stimmen im Bundesrate erhalten. Damit ist 
dessen Gesamtzahl der Stimmen auf 61 angewachsen. 
         Den Vorsitz im Bundesrate führt der Reichskanzler, 
den der Kaiser ernennt (Art. 15). 
         Als Vertreter der einzelnen Regierungen sind die Mit- 
glieder des Bundesrates an die Weisungen (Instruktionen) 
ihrer Regierungen gebunden; der Bundesrat ist daher nicht 
mit der Ersten Kammer in Preußen zu vergleichen, deren Mit- 
glieder als Vertreter des Volkes lediglich nach freier Über- 
zeugung ihre Stimme abgeben (Preußische Verfassung Art. 83). 
      Der Bundesrat faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehr- 
heit, die 3 elsaß-lothringischen Stimmen werden jedoch in den
	        
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